Referat Ökologische Bienenhaltung
Jahresbericht 2022
Das Thema Öko- oder Bio-Bienenhaltung ist nach wie vor von großem Interesse in der
Imkerschaft.
2022 wurden viele Teilnehmer in Biologisch Imkern geschult, dazu kamen auch noch
Vorträge bei den Imkervereinen.
Jeweils im Herbst wird in Salzburg eine Zusammenkunft der Landesreferenten abgehalten.
Das war auch am 4. Nov. 2022 wieder der Fall.
Die Zusammenarbeit mit Bio-Austria ist wesentlich und äußerst konstruktiv.
Die jährliche Zusammenkunft der Funktionäre aus den Bundesländern verbindet uns in
unserem Bestreben, das Leben der Bienen nicht noch schwieriger zu gestalten, bzw. besser
gesagt, es nach Möglichkeit zu erleichtern. Die Vitalität der Bienen hängt auch von den
Zugeständnissen an ihre Lebensbedürfnisse ab.
Imkerschaft.
2022 wurden viele Teilnehmer in Biologisch Imkern geschult, dazu kamen auch noch
Vorträge bei den Imkervereinen.
Jeweils im Herbst wird in Salzburg eine Zusammenkunft der Landesreferenten abgehalten.
Das war auch am 4. Nov. 2022 wieder der Fall.
Die Zusammenarbeit mit Bio-Austria ist wesentlich und äußerst konstruktiv.
Die jährliche Zusammenkunft der Funktionäre aus den Bundesländern verbindet uns in
unserem Bestreben, das Leben der Bienen nicht noch schwieriger zu gestalten, bzw. besser
gesagt, es nach Möglichkeit zu erleichtern. Die Vitalität der Bienen hängt auch von den
Zugeständnissen an ihre Lebensbedürfnisse ab.
Die Diskussionen im letzten Jahr betrafen die neuen Vorgaben von Bio-Austria in Bezug zu
den Vorgaben in Sache Absperrgitter. Seit 2022 ist hier eine neue Richtlinie in Kraft, die die
Mindestgröße eines Brutraumes bei den Bienen vorgibt.
Ein großes Thema sind die beabsichtigten Änderungen der Kontrollstellen für die
Bienenwachskontrolle. Die Nachweisgrenze für Rückstände im Bienenwach soll oder wird
von 0,5mg auf 0,1mg herabgesetzt werden. Bei den Labors ist dies jetzt durchgängig möglich
und ist deshalb auch die neue Nachweisgrenze. Die EU-Vorgabe sieht beim Wachs eine
Nulltoleranz vor, die wahrscheinlich illusorisch ist.
den Vorgaben in Sache Absperrgitter. Seit 2022 ist hier eine neue Richtlinie in Kraft, die die
Mindestgröße eines Brutraumes bei den Bienen vorgibt.
Ein großes Thema sind die beabsichtigten Änderungen der Kontrollstellen für die
Bienenwachskontrolle. Die Nachweisgrenze für Rückstände im Bienenwach soll oder wird
von 0,5mg auf 0,1mg herabgesetzt werden. Bei den Labors ist dies jetzt durchgängig möglich
und ist deshalb auch die neue Nachweisgrenze. Die EU-Vorgabe sieht beim Wachs eine
Nulltoleranz vor, die wahrscheinlich illusorisch ist.
Derzeit liegt, von Bio-Austria und von mir übermittelt, bei der ARGE Kontrollstellen Ö. ein
Ersuchen/Resolution vor, in dem wir um bessere Kommunikation zwischen den
Kontrollstellen und uns (Beratern u. Wachshändlern) ersuchen. Die „Umstellung“ der
Nachweisgrenze ist ohne „Vorwarnung“ angegangen worden. Es hat in den letzten zwei
Jahren bereits Probleme bei Umstellungen gegeben, da das angekaufte Wachs für die
Umstellung nicht den neuen Vorstellungen entsprochen hat. Wir brauchen diesbezüglich
eine zeitliche Umstellungszeit. Bestehende Bio-Betriebe werden derzeit nicht auf die
gesteigerten Werte kontrolliert. Es wird aber kommen. Nach Rückfragen bei der
Kollegenschaft in Deutschland ist festzustellen, dass dort bereits seit ca. 5 Jahren diese
neuen Bestimmungen gelten. Es braucht jedoch vorläufig ein gewisses Maß an Toleranz um
nicht den ganzen Bereich in Schwierigkeiten zu bringen. Es ist in Zukunft eine andere
Vorgangsweise beim Wachs-Recycling nötig, um die gewünschte Beschaffenheit
herzustellen. Diese Vorgangsweisen müssen diskutiert werden.
Ersuchen/Resolution vor, in dem wir um bessere Kommunikation zwischen den
Kontrollstellen und uns (Beratern u. Wachshändlern) ersuchen. Die „Umstellung“ der
Nachweisgrenze ist ohne „Vorwarnung“ angegangen worden. Es hat in den letzten zwei
Jahren bereits Probleme bei Umstellungen gegeben, da das angekaufte Wachs für die
Umstellung nicht den neuen Vorstellungen entsprochen hat. Wir brauchen diesbezüglich
eine zeitliche Umstellungszeit. Bestehende Bio-Betriebe werden derzeit nicht auf die
gesteigerten Werte kontrolliert. Es wird aber kommen. Nach Rückfragen bei der
Kollegenschaft in Deutschland ist festzustellen, dass dort bereits seit ca. 5 Jahren diese
neuen Bestimmungen gelten. Es braucht jedoch vorläufig ein gewisses Maß an Toleranz um
nicht den ganzen Bereich in Schwierigkeiten zu bringen. Es ist in Zukunft eine andere
Vorgangsweise beim Wachs-Recycling nötig, um die gewünschte Beschaffenheit
herzustellen. Diese Vorgangsweisen müssen diskutiert werden.
Eine neue Förderung im Bio-Bienenbereich ist von Präs. Hetztenauer angekündigt worden
und mittlerweile fixiert: Ab 2023 wird für Bio-Imkereibetriebe, die keinen Mehrfachantrag
stellen können, € 15,- pro zertifiziertes Bienenvolk (ab 5 Völker) seitens des Österr.
Imkerbundes als Förderung zugewiesen. Diese Förderung sollte die Differenz zwischen
diesen Bereichen (Mehrfachantrag oder nicht) „entschärfen“. Die Förderung wird für
Biofutter gewährt und ist mit € 7.500,-- gedeckelt.
In diesem Zusammenhang ist auch noch zu erwähnen, dass die Sinnhaftigkeit einer
Zupachtung von Flächen wegen Erreichung der Förderfähigkeit im Rahmen des ÖPUL, von
ca. 50 Völkern auf ca. 100 Bienenvölkern gestiegen ist. Herzlichen Dank an unseren
Präsidenten, der offensichtlich diese neue Förderung auf den Weg gebracht hat!
und mittlerweile fixiert: Ab 2023 wird für Bio-Imkereibetriebe, die keinen Mehrfachantrag
stellen können, € 15,- pro zertifiziertes Bienenvolk (ab 5 Völker) seitens des Österr.
Imkerbundes als Förderung zugewiesen. Diese Förderung sollte die Differenz zwischen
diesen Bereichen (Mehrfachantrag oder nicht) „entschärfen“. Die Förderung wird für
Biofutter gewährt und ist mit € 7.500,-- gedeckelt.
In diesem Zusammenhang ist auch noch zu erwähnen, dass die Sinnhaftigkeit einer
Zupachtung von Flächen wegen Erreichung der Förderfähigkeit im Rahmen des ÖPUL, von
ca. 50 Völkern auf ca. 100 Bienenvölkern gestiegen ist. Herzlichen Dank an unseren
Präsidenten, der offensichtlich diese neue Förderung auf den Weg gebracht hat!
Honigtrocknung
ein immer noch aktuelles Thema. Präs. Hetzenauer hält fest, dass diese lt. Honigverordnung
nicht gestattet ist.
Hier ist darauf hinzuweisen, dass bei der Reifung des Honigs im Bienenstock bis zuletzt von
den Bienen Substanzen zugefügt werden, die für den Wert des Honigs wesentlich sind. Wird
der Honig unreif geerntet, fehlen diese Bereiche für einen echten Bienenhonig. Das ist auch
der Grund warum in Europa eine technische Nachtrocknung untersagt ist. Sollte dieser jetzt
schon leider verbreitete, illegale Umgang bei der Honigernte größere Ausmaße annehmen,
müsste bei der Auslobung auf den Honigetiketten ein Hinweis auf „garantiert natürliche
Reifung“ und ähnliches angebracht werden. Eine sehr unschöne Zukunftsaussicht.
nicht gestattet ist.
Hier ist darauf hinzuweisen, dass bei der Reifung des Honigs im Bienenstock bis zuletzt von
den Bienen Substanzen zugefügt werden, die für den Wert des Honigs wesentlich sind. Wird
der Honig unreif geerntet, fehlen diese Bereiche für einen echten Bienenhonig. Das ist auch
der Grund warum in Europa eine technische Nachtrocknung untersagt ist. Sollte dieser jetzt
schon leider verbreitete, illegale Umgang bei der Honigernte größere Ausmaße annehmen,
müsste bei der Auslobung auf den Honigetiketten ein Hinweis auf „garantiert natürliche
Reifung“ und ähnliches angebracht werden. Eine sehr unschöne Zukunftsaussicht.
Im Rahmen der Ökologisierung der Bienenhaltung gibt es noch eine Unmenge an
vermeidbaren Maßnahmen bei der Bienenbetreuung aufzuzeigen. Wie weit es gelingt, den
Manipulationseifer der Imkerschaft hier zu beeinflussen wird sich herausstellen. Dass die
Bienen eine gewisse Menge an Lebensfreude haben und diese für ihre Gesundheit
maßgebend ist, muss zum Teil erst in das Bewusstsein unserer Imkerschaft eingebracht
werden. Diesbezüglich sind Teile unserer Bearbeitungsmaßnahmen kontraproduktiv, die
Einstellung dazu muss zu Gunsten der Bienen verändert werden. Auch unser Publikum, die
Honigkundschaft, erwartet von uns einen umsichtigen Umgang mit unseren Schützlingen.
vermeidbaren Maßnahmen bei der Bienenbetreuung aufzuzeigen. Wie weit es gelingt, den
Manipulationseifer der Imkerschaft hier zu beeinflussen wird sich herausstellen. Dass die
Bienen eine gewisse Menge an Lebensfreude haben und diese für ihre Gesundheit
maßgebend ist, muss zum Teil erst in das Bewusstsein unserer Imkerschaft eingebracht
werden. Diesbezüglich sind Teile unserer Bearbeitungsmaßnahmen kontraproduktiv, die
Einstellung dazu muss zu Gunsten der Bienen verändert werden. Auch unser Publikum, die
Honigkundschaft, erwartet von uns einen umsichtigen Umgang mit unseren Schützlingen.
DI Gertrude Haumer hat die Aufgabe der Stellvertretung des Bio-Referates im ÖIB
übernommen. Auch hier ein Dankeschön für die Bereitschaft.
übernommen. Auch hier ein Dankeschön für die Bereitschaft.
Noch einmal das Thema ÖPUL:
Es gibt neue Vorgaben für die Grundlagen zur
Mehrfachantragstellung. Ab 2023 ist die Bewirtschaftung von mindestens 0,50 ha Flächen im
geschützten Anbau oder 1,50 ha landwirtschaftliche Fläche in Summe (Ackerland, Grünland)
nötig, um an den Förderungen des ÖPUL teilnehmen zu können. Die nächste Periode dazu
läuft von 2023 bis 2027. Die Verpflichtungszeiträume haben sich auch verändert. Die
Beabsichtigung im nächsten Jahr teilzunehmen, muss unbedingt im Vorjahr bei der
Bauernkammer bekannt gegeben werden.
Die Prämien für biozertifizierte Bienenstöcke wurden auch verändert. Für die ersten hundert
Stöcke gibt es € 28,- ab dem 101. Stock € 24,-. Information dazu: Informationsblätter zum
ÖPUL 2023 im Internet
Mehrfachantragstellung. Ab 2023 ist die Bewirtschaftung von mindestens 0,50 ha Flächen im
geschützten Anbau oder 1,50 ha landwirtschaftliche Fläche in Summe (Ackerland, Grünland)
nötig, um an den Förderungen des ÖPUL teilnehmen zu können. Die nächste Periode dazu
läuft von 2023 bis 2027. Die Verpflichtungszeiträume haben sich auch verändert. Die
Beabsichtigung im nächsten Jahr teilzunehmen, muss unbedingt im Vorjahr bei der
Bauernkammer bekannt gegeben werden.
Die Prämien für biozertifizierte Bienenstöcke wurden auch verändert. Für die ersten hundert
Stöcke gibt es € 28,- ab dem 101. Stock € 24,-. Information dazu: Informationsblätter zum
ÖPUL 2023 im Internet
Vorsorgemaßnahmen Bio-Landwirtschaft:
Die Checkliste wird bei Bio-Austria und den LK zur
Verfügung gestellt.
http://www.lko.at/volltextsuche+2400++1352767+3277?npf_cache=no&fulltext_search=vo rsorgemaßnahmen+in+der+Bio-Landwirtschaft
Diese Checkliste ist für die jeweilige Bio-Kontrolle ausgefüllt bereitzuhalten. Bisher wurde
der Umgang damit seitens der Kontrollstelle eher tolerant praktiziert.
Verfügung gestellt.
http://www.lko.at/volltextsuche+2400++1352767+3277?npf_cache=no&fulltext_search=vo rsorgemaßnahmen+in+der+Bio-Landwirtschaft
Diese Checkliste ist für die jeweilige Bio-Kontrolle ausgefüllt bereitzuhalten. Bisher wurde
der Umgang damit seitens der Kontrollstelle eher tolerant praktiziert.
Der Bioaustria-Bienentag fand am 26. Jänner 2023 in Puchberg OÖ, statt.
Der Referate-Schwerpunkt für uns bestand im Marketing- und Qualitätsmanagement für Bio-Produkte.
Der Referate-Schwerpunkt für uns bestand im Marketing- und Qualitätsmanagement für Bio-Produkte.
In Sache Betriebsweise ist neuerdings zu bemerken, dass in den Schulungen der sogenannte
„angepasste Brutraum“ als sehr neues und modernes System vorgetragen wird. Dazu ist
anzumerken und zu ersuchen, hier etwas Rücksicht auf andere Betriebsweisen zu nehmen.
Eine Einengung des Brutraumes im Frühjahr wird schon lange praktiziert und ist ja nichts
neues, gerade jetzt im kalten April für die Bienen mit Sicherheit von Nutzen. Es geht aber
dann um die Erweiterung bei Fälligkeit des Honigraumaufsatzes. Da gehen doch die
Ansichten auseinander, wobei dabei auch „gemäßigte“ Vorgangsweisen möglich sind. Darauf
ist bitte bei den Schulungen hinzuweisen.
Durch die neuen Vorgaben von Bio-Austria sollte es für die Bienen immer möglich sein,
direkt über dem Brutnest einen Futterkranz auszubilden und dadurch (unserer Ansicht nach)
das Wohlbefinden der Bienen zu gewährleisten. Weiters muss es für die Bienen möglich sein,
in den Randwaben Pollen- und Honigvorräte anzulegen. Bei strenger Auslegung des
angepassten Brutraumes befindet sich der Futterkranz über dem Absperrgitter und jedwede
Vorratsbildung im Brutraum wird unterbunden. Zwischen der Brut und dem Futterkranz
entsteht ein Freiraum. Das kann für die Bienen nicht gut sein.
Hans Rindberger
„angepasste Brutraum“ als sehr neues und modernes System vorgetragen wird. Dazu ist
anzumerken und zu ersuchen, hier etwas Rücksicht auf andere Betriebsweisen zu nehmen.
Eine Einengung des Brutraumes im Frühjahr wird schon lange praktiziert und ist ja nichts
neues, gerade jetzt im kalten April für die Bienen mit Sicherheit von Nutzen. Es geht aber
dann um die Erweiterung bei Fälligkeit des Honigraumaufsatzes. Da gehen doch die
Ansichten auseinander, wobei dabei auch „gemäßigte“ Vorgangsweisen möglich sind. Darauf
ist bitte bei den Schulungen hinzuweisen.
Durch die neuen Vorgaben von Bio-Austria sollte es für die Bienen immer möglich sein,
direkt über dem Brutnest einen Futterkranz auszubilden und dadurch (unserer Ansicht nach)
das Wohlbefinden der Bienen zu gewährleisten. Weiters muss es für die Bienen möglich sein,
in den Randwaben Pollen- und Honigvorräte anzulegen. Bei strenger Auslegung des
angepassten Brutraumes befindet sich der Futterkranz über dem Absperrgitter und jedwede
Vorratsbildung im Brutraum wird unterbunden. Zwischen der Brut und dem Futterkranz
entsteht ein Freiraum. Das kann für die Bienen nicht gut sein.
Hans Rindberger