Begründung für die Richtlinienänderung (Absperrgitter) seitens BIO-AUSTRIA (im März 2021)
Worum geht es bei diesem Richtlinienantrag?
Laut der bio austria Produktionsrichtlinie sollte ein Absperrgitter zur Trennung des Brut- und Honigraumes im Bienenstock nur in „Ausnahmefällen“ eingesetzt werden. Da diese „Ausnahmefälle“ derzeit sehr individuell interpretiert werden, treten in der Beratung und in der Praxis immer wieder Probleme auf. In vielen Imkereibetrieben wird beispielweise für die Produktion von Sortenhonigen oder auch durch die Betriebsweise das Absperrgitter standardmäßig verwendet, sodass nicht mehr von „Ausnahmefällen“ gesprochen werden kann. Auch das System des „angepassten Brutraumes“ setzt den generellen Einsatz eines Absperrgitters voraus.
Durch die Präzisierung der Richtlinie soll gewährleistet werden, dass sowohl die Interessen einer wirtschaftlichen Imkerei als auch die natürlichen Bedürfnisse des Bienenvolkes ausreichend berücksichtigt werden.
Durch die Präzisierung der Richtlinie soll gewährleistet werden, dass sowohl die Interessen einer wirtschaftlichen Imkerei als auch die natürlichen Bedürfnisse des Bienenvolkes ausreichend berücksichtigt werden.
Welchen Zweck erfüllt das Absperrgitter?
Die Königin verbleibt dabei im Brutraum. Das Absperrgitter hindert sie am Durchschlüpfen in den Honigraum, die Eier können dadurch nur in den Brutraum abgelegt werden. Die kleineren Arbeiterinnenbienen können durch das Absperrgitter in die darüber gelegenen Honigräume krabbeln. Der Vorteil dabei ist, dass der Honigraum brutfrei bleibt.
In manchen Fällen kann man mit einem brutfreien Honigraum auch bei geringen Trachten den Honigertrag steigern.
Ohne Absperrgitter hingegen muss man den Honigraum genauer betrachten. Es können nur jene Rähmchen für die Honigernte entnommen werden, in denen sich keine Brut befindet. Dieses Vorgehen erhöht den Arbeitsaufwand pro Volk und senkt unter Umständen den Honigertrag bei Sortenhonigen bzw. verhindert eine getrennte Ernte. Auch bedarf das Imkern ohne Absperrgitter mehr Praxiserfahrung.
In manchen Fällen kann man mit einem brutfreien Honigraum auch bei geringen Trachten den Honigertrag steigern.
Ohne Absperrgitter hingegen muss man den Honigraum genauer betrachten. Es können nur jene Rähmchen für die Honigernte entnommen werden, in denen sich keine Brut befindet. Dieses Vorgehen erhöht den Arbeitsaufwand pro Volk und senkt unter Umständen den Honigertrag bei Sortenhonigen bzw. verhindert eine getrennte Ernte. Auch bedarf das Imkern ohne Absperrgitter mehr Praxiserfahrung.
Wie wirkt sich ein Absperrgitter im Bienenstock aus?
Das Absperrgitter bildet eine Barriere zwischen Brut- und Honigraum und schränkt die Bewegungsfreiheit der Königin ein.
Da sie nur einen bestimmten Teil des Wabenbaues für die Vermehrung verwenden kann, muss ihr für eine optimale Volkentwicklung genügend Platz zur Eiablage und für den Futtervorrat im Brutraum zur Verfügung gestellt werden.
Durch das Absperrgitter kann der im Honigraum eingelagerte Honig vollständig abgeerntet werden. Ist dann zu wenig Platz für die Einlagerung von Honig und Pollen im Brutraum, kann dies zu einem reduzierten natürlichen Futtervorrat für die Bienen führen, im Extremfall zu Hunger.
Ausreichend Platz im Brutraum ist auch für eine optimale Honigqualität notwendig. Der frisch eingetragene Nektar oder Blatthonig muss in der ersten Phase der Trocknung im Brutbereich eingelagert werden und wird dann zur Weiterreifung außerhalb des Brutnestes abgelegt. Nur dann gibt es eine optimale Qualität (Wassergehalt) des Honigs. Ist der Brutraum zu knapp bemessen oder wird dieser zum Beispiel zusätzlich durch das Schieden zu sehr eingeschränkt, ist die Einlagerung des Eintrages (Nektar und Honigtau) für die erste Trocknung nicht möglich.
Mit diesem Richtlinienvorschlag möchten wir den Spagat schaffen, im Sinne des Tierwohls und der Produktqualität zu handeln und das Absperrgitter gezielt einzusetzen.
Falls der Einsatz für eine erfolgreiche Ernte unbedingt notwendig ist, muss der Königin zur optimalen Entwicklung des Brutnestes und zur Anlage eines Honig- und Pollenvorrates genügend Platz zur Verfügung gestellt werden. bio austria Betriebe verpflichten sich, den Bienen immer ausreichend natürliches Futter zur Verfügung zu stellen. Dies ist nur dann möglich, wenn der Brutraum entsprechend groß ist.
Da sie nur einen bestimmten Teil des Wabenbaues für die Vermehrung verwenden kann, muss ihr für eine optimale Volkentwicklung genügend Platz zur Eiablage und für den Futtervorrat im Brutraum zur Verfügung gestellt werden.
Durch das Absperrgitter kann der im Honigraum eingelagerte Honig vollständig abgeerntet werden. Ist dann zu wenig Platz für die Einlagerung von Honig und Pollen im Brutraum, kann dies zu einem reduzierten natürlichen Futtervorrat für die Bienen führen, im Extremfall zu Hunger.
Ausreichend Platz im Brutraum ist auch für eine optimale Honigqualität notwendig. Der frisch eingetragene Nektar oder Blatthonig muss in der ersten Phase der Trocknung im Brutbereich eingelagert werden und wird dann zur Weiterreifung außerhalb des Brutnestes abgelegt. Nur dann gibt es eine optimale Qualität (Wassergehalt) des Honigs. Ist der Brutraum zu knapp bemessen oder wird dieser zum Beispiel zusätzlich durch das Schieden zu sehr eingeschränkt, ist die Einlagerung des Eintrages (Nektar und Honigtau) für die erste Trocknung nicht möglich.
Mit diesem Richtlinienvorschlag möchten wir den Spagat schaffen, im Sinne des Tierwohls und der Produktqualität zu handeln und das Absperrgitter gezielt einzusetzen.
Falls der Einsatz für eine erfolgreiche Ernte unbedingt notwendig ist, muss der Königin zur optimalen Entwicklung des Brutnestes und zur Anlage eines Honig- und Pollenvorrates genügend Platz zur Verfügung gestellt werden. bio austria Betriebe verpflichten sich, den Bienen immer ausreichend natürliches Futter zur Verfügung zu stellen. Dies ist nur dann möglich, wenn der Brutraum entsprechend groß ist.
Der Richtlinienpunkt Völkerführung, Pkt. 3.12.3.1, lautet bisher:
Im Sinne des biologischen Landbaus müssen sich die Pflegemaßnahmen am Bienenvolk an den natürlichen Bedürfnissen der Bienen orientieren. Die Einheit des Brutnestes sollte erhalten bleiben und im Zuge der Erweiterung nicht durch Umhängen von Brutwaben gestört werden. Ein Absperrgitter sollte nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden.
Der Richtlinienpunkt Völkerführung, Pkt. 3.12.3.1, soll zukünftig lauten:
Im Sinne des biologischen Landbaus müssen sich die Pflegemaßnahmen am Bienenvolk an den natürlichen Bedürfnissen der Bienen orientieren. Die Einheit des Brutnestes sollte erhalten bleiben und im Zuge der Erweiterung nicht durch Umhängen von Brutwaben gestört werden.
Ein Absperrgitter darf unter folgenden Bedingungen eingesetzt werden:
Ein Absperrgitter darf unter folgenden Bedingungen eingesetzt werden:
- Zeitlich unbegrenzt, wenn der Brutraum, inklusive hohem Boden, ein Volumen von mindestens 38 l umfasst oder
- ohne vorgegebene Brutraumgröße für maximal ein Monat zum Zweck der Varroabehandlung
Bio-Austria März 2021
Siehe dazu auch den Aufsatz "Erfolgreich Imkern ohne Absperrgitter"
Hans Rindberger
Hans Rindberger