Wichtiger Hinweis!
VIS - Meldung
An alle Mitglieder
Zwei Mal pro Jahr muss die aktuelle Anzahl der insgesamt betreuten, besiedelten Bienenstöcke ins VIS eingetragen werden, und zwar zu den Stichtagen
- 30. April, diese Angabe muss bis spätestens 30. Juni im VIS eingetragen werden, und
- 31. Oktober, diese Angabe muss bis spätestens 31. Dezember im VIS eingetragen werden.
Die gänzliche Aufgabe der Bienenhaltung ist bis längstens zum 1. April des Folgejahres im VIS einzutragen.
https://vis.statistik.at/vis/bienen/meldepflichten
Anzahl Bienenvölker ist Basis für Zuteilung von Fördergeldern
Diese Daten (Gesamtanzahl der gemeldeten Bienenvölker im VIS) bilden die Basis für die Mittelzuteilung im Rahmen des EU Imkereiförderprogrammes!
Förderungen werden sich in Zukunft nur auf unsere gemeldeten Völker beziehen.
Förderungen werden sich in Zukunft nur auf unsere gemeldeten Völker beziehen.