ÖEIB und ÖIB: Maßnahmen gegen irreführende Bezeichnungen von Brotaufstrichen
Durch den Trend zu veganer Ernährung bemerken Imker:innen in jüngster Zeit immer wieder Werbung für Zuckersirup mit verschiedenen pflanzlichen Geschmackstoffen, in der die Hersteller:innen bzw Inverkehrbringer:innen versuchen, vom positiven Image unseres Honigs zu profitieren.
Es geht dabei um Produkte, die – obwohl sie mit Honig nichts zu tun haben – das Wort „Honig“ in ihrer Bezeichnung führen oder Worte, die dem Wort „Honig“ ähnlich sind. Diese Vorgangsweise ist im Lichte der Honigverordnung und des Österreichischen Lebensmittelkodex rechtswidrig.
Der ÖEIB und der ÖIB haben deshalb die Inverkehrbringer der Produkte „Löwenzahnhonig“ (Zuckersirup mit Löwenzahnextrakten) und „HVoney“ (Zuckersirup mit Maniokwurzelextrakten) wegen Irreführung abgemahnt und Unterlassungserklärungen erwirkt.
Der Präsident des ÖEIB, Wolfgang Pointecker, und der Präsident des ÖIB, Reinhard Hetzenauer, freuen sich über den Erfolg: „Das hervorragende Image von Honig ist durch jahrelange Arbeit der Imkerinnen und Imker geprägt worden. Sie sind mit strengen gesetzlichen Auflagen konfrontiert, die das Herstellen von Honig mit hohen Kosten belegen. Ganz zu schweigen von den Bemühungen der meisten Imker:innen zur Erhaltung einer gesunden Bienenpopulation und einer intakten Umwelt. Die Imkereiverbände werden dafür Sorge tragen, dass irreführende Bezeichnungen nicht mehr verwendet werden.“
Dankenswerter Weise werden wir von Dr. Ernst Brandl in der Angelegenheit bestens beraten und unterstützt.
Es geht dabei um Produkte, die – obwohl sie mit Honig nichts zu tun haben – das Wort „Honig“ in ihrer Bezeichnung führen oder Worte, die dem Wort „Honig“ ähnlich sind. Diese Vorgangsweise ist im Lichte der Honigverordnung und des Österreichischen Lebensmittelkodex rechtswidrig.
Der ÖEIB und der ÖIB haben deshalb die Inverkehrbringer der Produkte „Löwenzahnhonig“ (Zuckersirup mit Löwenzahnextrakten) und „HVoney“ (Zuckersirup mit Maniokwurzelextrakten) wegen Irreführung abgemahnt und Unterlassungserklärungen erwirkt.
Der Präsident des ÖEIB, Wolfgang Pointecker, und der Präsident des ÖIB, Reinhard Hetzenauer, freuen sich über den Erfolg: „Das hervorragende Image von Honig ist durch jahrelange Arbeit der Imkerinnen und Imker geprägt worden. Sie sind mit strengen gesetzlichen Auflagen konfrontiert, die das Herstellen von Honig mit hohen Kosten belegen. Ganz zu schweigen von den Bemühungen der meisten Imker:innen zur Erhaltung einer gesunden Bienenpopulation und einer intakten Umwelt. Die Imkereiverbände werden dafür Sorge tragen, dass irreführende Bezeichnungen nicht mehr verwendet werden.“
Dankenswerter Weise werden wir von Dr. Ernst Brandl in der Angelegenheit bestens beraten und unterstützt.