Obligatorische Imkerversicherung
Nicht mit versicherte Basismitglieder
Die Imkerinnen und Imker der restlichen Bundesländer im jeweiligen Landesverband Burgenland, O. Ö. und Tirol, haben eine eigene Versicherung und sind auch im konkreten Anlassfall dort Erkundigungen einzufordern.
VERSICHERUGNSSCHUTZ (auszugsweise)
Die Versicherung leistet in den Sparten Feuer, Sturm, Einbruch und Vandalismus einen Beitrag von € 100,-- pro Volk.
Hier sind nur Bienenvölker samt Behausung (Beuten) versichert.
Keine Bienenhäuser (Gebäude), keine Pultständer, keine Aufstellplätze usw. In der Betriebshaftpflicht (z. B. Bienenstich an betriebsfremde Personen) haftet der Versicherer bis zu einer Summe von Maximal € 1.000.000,- .
Bei Schäden in den Sachsparten muß der jeweilige Vereinsobmann informiert und auf der Schadensmeldung die Angelegenheit bestätigen und unterschreiben.
Bei amerikanischer Faulbrut (AFB) ersetzt die Versicherung bei Bienenverlusten bis zu 15 Völker eine Betrag von € 125,-- pro Volk.
Bitte die entsprechenden Formblätter zu verwenden!
Hier sind nur Bienenvölker samt Behausung (Beuten) versichert.
Keine Bienenhäuser (Gebäude), keine Pultständer, keine Aufstellplätze usw. In der Betriebshaftpflicht (z. B. Bienenstich an betriebsfremde Personen) haftet der Versicherer bis zu einer Summe von Maximal € 1.000.000,- .
Bei Schäden in den Sachsparten muß der jeweilige Vereinsobmann informiert und auf der Schadensmeldung die Angelegenheit bestätigen und unterschreiben.
Bei amerikanischer Faulbrut (AFB) ersetzt die Versicherung bei Bienenverlusten bis zu 15 Völker eine Betrag von € 125,-- pro Volk.
Bitte die entsprechenden Formblätter zu verwenden!
PRÄMIE
Die jährliche Versicherungsprämie wird über den Landesverband eingehoben und an den ÖIB weitergeleitet.
Jahresprämie ab 01.01.2017
Jahresprämie ab 01.01.2017
- für einen Block (bis 50 Bienenvölker) € 10,00
- für jeweils weiteren Block (50 Bienenvölker) € 15,00
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
- ABS2008
- ASTB2002
- AEB2003
- AHVB/EHVB 2004.1
- ARB2003.1
Betriebshaftpflicht
Versicherungsbestätigung Haftpflicht - beim ÖIB zu beantragen