Für Browser < IE 8 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Drucklogo Seitenlogo Österreichischer Imkerbund
  • Shop für den Imker
  • Abobestellung
  • Downloads
  • Kontakt
  • Impressum
Menü Login Login Suchen Suche Lo Warenkorb 0
Biene_1
Waben
20_04_Bienen_BU (5)
Fläschchen - Kopie
Login schließen
Anmelden
Suche schließen
Suchen
Menü schließen
  • Startseite
  • Imkerbund
    • Imkerbund
    • Verband
    • Vorstand
    • Landesverbände
    • Fachreferate
    • Kontakt
  • Service
    • Service
    • Förderungen
    • Obligatorische Versicherung
    • Gesetze - Verordnungen - Richtlinien
    • Statistik
    • Formulare
    • Links
    • Honigglas
    • Shop für den Imker
      • Shop für den Imker
      • AGB und Versandbedingungen
  • Aktuell
    • Aktuell
    • Neuigkeiten
    • Österreichische Honigkönigin
    • Buchpräsentation
    • Ehrungen
    • In Memoriam
    • Fotogalerien
    • Termine
      • Termine
      • Termine/Veranstaltungen
      • Kursprogramm
    • Bienen aktuell - Vorwort
      • Bienen aktuell - Vorwort
      • Autorenverzeichnis
      • Monatsanweisung
      • Hauptthema
      • Rezepte
      • Abobestellung
      • Gratis Probeheft
  • Bildung
    • Bildung
    • Imkerinnen für Imkerinnen
    • Netzwerktreffen
      • Netzwerktreffen
      • Dokumente
    • Digitales Lernen – Übersicht der ONLINE – Kurse
  • Akademie
    • Akademie
    • Kurse/Termine/Schulungen
    • Ausbildungsrichtlinie WL
    • Anmeldung
    • Team
  • Referate
    • Referate
    • Apitherapie
    • Gesundheit
      • Gesundheit
      • Bienengesundheit
      • Faulbrut-Sperrgebiete
    • Honig
    • Lehrwesen
      • Lehrwesen
      • Wanderlehrpersonen
      • Module der WL-Vorprüfung
      • Fotoservice
      • Nutzungsbedingungen
    • Nachwuchsarbeit
    • Ökologische Bienenhaltung
    • Tracht
    • Zucht
  • Bienenprodukte
    • Bienenprodukte
    • Honig
    • Propolis
    • Innovative Produkte
    • Blütenpollen
    • Wachs
    • Gelee Royal
    • Bienengift
Lo Warenkorb 0 Login Login Suchen Suche
  • Startseite
  • » Referate
  • » Honig

Kennzeichnung von Propolistropfen

Propolistropfen werden als Nahrungsergänzungsmittel eingestuft

Hinweise und Warnhinweise:

Propolistropfen werden als Nahrungsergänzungsmittel eingestuft.
aher sind zusätzlich zu den üblichen Angaben auf der Packung die vorgeschriebenen Hinweise und Warnhinweise anzubringen.
Die Kennzeichnung kann entweder direkt auf der Flasche, mittels fest verbundenen Anhängers oder
– wie vom ÖIB angeboten – auf einer eigenen Überverpackung (Schachtel) erfolgen.
Bei der Verwendung einer Überverpackung wird empfohlen, die Fläschchen zusätzlich mit der Sachbezeichnung zu kennzeichnen.
Auch diese wird zusammen mit einem Begleittext vom ÖIB angeboten.
Die Kennzeichnung kann laut Ages neuerdings auch ohne der Angabe des Alkoholgehaltes (…%Vol) erfolgen.
Allerdings in dann bei den Warnhinweisen auf den Alkoholgehalt hinzuweisen.
Die richtige Kennzeichnung beinhaltet:
Produktname:             Propolistropfen
Sachbezeichnung:       Nahrungsergänzungsmittel
Zutatenliste:               Zutaten: Alkohol, ….% Propolis
Nettofüllmenge:         z.B. 20 ml
Name des Erzeugers/Abfüller:
Anschrift (genaue Postanschrift erforderlich)
Mindesthaltbarkeitsdatum: Tag Monat Jahr
Einnahmeempfehlung: z.B: 3x täglich 20 Tropfen einnehmen
Maximale Tagesdosis:   z.B. max. 60 Tropfen
Propolismenge in der maximalen Tagesdosis: z.B: In der maximalen Tagesdosis sind …mg Propolis enthalten.
Warnhinweis: Inhalt enthält Alkohol
Warnhinweis: Für Kinder unerreichbar aufbewahren
Allgem. Hinweis: Nahrungsärgänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung

 
Es wird darauf hingewiesen, dass auch die bisherigen Packungen des ÖIB weiter verwendet werden können. Die gelöste Substanz ist zu untersuchen und in der Zutatenliste anzugeben.

Bei Verwendung der vom ÖIB empfohlenen Rezeptur
mit 33% Rohpropolis und Weingeist (ca.96 % Alkohol) liegt der Alkoholgehalt dann zwischen 80 und 84 % Vol.
Dieser ist im Freifeld der Packung, ebenso mit dem Propolisanteil der max. Tagesdosis anzugeben.
 

Expertentipp:

Beim Entwurf von eigenen Etiketten ist vor allem darauf zu achten, dass die Texte leicht verständlich und leicht lesbar sind.
Überdruckte Bilder oder Farbbereiche können die Lesbarkeit stark beeinflussen.
Auch die Schriftgröße ist bei diesen Fläschchen zu beachten.
Sie beträgt dann 0,9 mm (gemessen am Kleinbuchstaben).
 

Die Kennzeichnung von Imkereiprodukten erfordert viel Fachkenntnis:

Bei diesen Produkten handelt es sich vorwiegend um zusammengesetzte Kreationen, die nicht mehr von der Honigverordnung geregelt werden.

Zutatenliste erforderlich:
Erfolgt zum Honig eine oder mehrere Zutaten (Verarbeitungsprodukt) ist dies in einer Zutatenliste in absteigender Reihenfolge anzugeben.

Allergenhinweise beachten:
Hier ist auf besonders auf die Zutaten zu achten, inwiefern diese ein allergenes Potenzial aufweisen.
Diese mögliche allergene Wirkung der betreffenden Zutat ist dann in der Kennzeichnung in der Zutatenliste anzuführen. Üblicherweise erfolgt dies, indem man diese fett geschrieben hervorhebt.
(Laut Kennzeichnungspflicht gibt es 14 aufgelistete Stoffe, diese sind im Anhang zur Kennzeichnungs-VO 1169/11 nachzulesen).

Mengenmäßige Angaben einer Zutat:
Bezieht sich die Kennzeichnung oder Aufmachung auf bestimmte Zutaten, sind diese mengenmäßig in
% anzugeben (z.B. Honig mit Erdbeeren oder Erdbeerpulver). Ausgenommen davon sind Zutaten,
die in geringsten Mengen zur Geschmacksgebung zugesetzt werden (z.B. Vanillepulver zur Geschmacksabrundung).

Angabe der Herkunft einer Zutat:
Wird ein österreichisches Produkt ausgelobt (durch Angabe oder durch die Art der Aufmachung) sind primäre Zutaten, die nicht aus Österreich stammen, mit deren Herkunft anzuführen.
Dies erfolgt in der Zutatenliste an der betroffenen Zutat durch Anbringen von Bezugszeichen“*“.
Außerhalb der Zutatenliste wird das Bezugszeichen angegeben und mit dem Hinweis z.B: „*“ Zutat nicht aus Österreich oder „*“ Zutat mit Angabe des Herkunftslandes.

BIO Kennzeichnung:
Diese erfolgt durch Angabe in der Sachbezeichnung.
Zusätzlich muss neben dem EU Logo auch die Kontrollfirma mit der Wort-Zahlenkombination AT-BIO-… angeben werden. Dazu AT Landwirtschaft oder Österreich Landwirtschaft.

Nährwertangaben:
Anzugeben sind: der Brennwert in „kJ oder kcal“
der Fettgehalt mit der Angabe „davon gesättigten Fettsäuren“
die Kohlehydrate mit der Angabe „davon Zucker“
der Eiweißgehalt
und der Salzgehalt
Diese Angaben erfolgen üblicherweise in tabellarischer Form. Bei zu geringem Platzangebot kann diese auch nacheinander in Zeilenform angegeben werden.
Keine Nährwertangaben dürfen gemäß der insgesamt 19 Ausnahmen gemacht werden.
Für Imker ist die Ausnahme Nummer 19 maßgeblich.
Soferne handwerklich in kleinen Mengen hergestellt und nur im lokalen Bereich In
Verkehr gebracht, ist keine Nährwertkennzeichnung erforderlich. Bei einer Probenziehung durch die Lebensmittelaufsicht soll auf diesen Umstand im Probenbegleitschreiben hingewiesen werden.
Ein „lokaler“ Verkauf liegt beim Betrieb eines Internet-Shops allerdings nicht vor.
 
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Es wird empfohlen, vor Inverkehrbringen von Produkten die Kennzeichnung in der Ages (Telefon 050555) prüfen zu lassen.
Für eine kostenlose Vorprüfung stehe auch gerne zur Verfügung (sepp.niklas@gmail.com).
 
AutorIn:
Ing. Josef Niklas
Artikel empfehlen Artikel drucken

Weitere Artikel in dieser Rubrik

12 Artikel, Set 1/2
1 2

Die goldene Honigwabe 2025

Prämierung von Honig und Honigprodukten, 14. und 15. November 2025

Tag der Honigwabe 2023

Presseinformation und Einladung

VERLEIHUNG DER GOLDENEN HONIGWABE

Trotz Absage der BIO Messe wollen wir die Goldene Honigwabe übergeben.

Die Goldene Honigwabe 2023

Die besten Qualitätshonige und Honigprodukte in Österreich werden prämiert.

DIE GOLDENE HONIGWABE

Die Sieger•innen 2022/23

Sachbezeichnung "Bienenhonig“ nicht mehr zulässig

Kennzeichnung neu

Österreichisches Lebensmittelbuch

Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Die "Goldene Honigwabe 2022/23" - Flüssiges Gold!

Prämierung von Honig und Honigprodukten

Kennzeichnung von Propolistropfen

Kennzeichnung von Honig

  • RSS Feed
  • Impressum
  • Kontakt
  • Links
© 2009 - 2025 Österreichischer Imkerbund