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Die neue Honig-Richtlinie

EU-Agrarministerrat genehmigt die neue Honigrichtline

Die europäischen Imkerinnen und Imker können sich über viele Verbesserungen freuen

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GEMEINSAMES POSITIONSPAPIER

Am 29. April folgte der Rat dem Parlament und billigte die Änderung der Honig-Richtlinie. Dies bedeutet, dass die neue Richtlinie 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten kann. Die Mitgliedstaaten haben dann 18 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Diese neuen Vorschriften, die von Imkerinnen und Imkern in Europa bereits seit Jahren gefordert wurden, verbessern die Transparenz über die Herkunft von Mischhonigen, besonders für Verbraucherinnen und Verbraucher. Einige wichtige Punkte wurden in der Richtlinie jedoch für künftige Rechtsakte ausgeklammert. Diese Punkte sind wichtig für die Bekämpfung von Honigbetrug und damit für die Unterstützung des Imkereisektors in der EU. Deshalb müssen sie so bald wie möglich angegangen werden.
Der Deutsche Imkerbund hat daher mit dem französischen Verband Syndicat National d‘Apiculture und Biene Österreich ein Positionspapier erarbeitet, um die notwendige Richtung anzuzeigen. Die drei Verbände fordern gemeinsam einen zügigen Start der anstehenden Prozesse, um keine weitere Zeit zu verlieren. 
4-Länder-Option
Alle Mitgliedstaaten sollten diese Option ablehnen, die Prozentangaben auf die vier Hauptursprungsländer zu beschränken. Vielmehr sollten alle Prozente auf dem Etikett gemäß der Standardregel angegeben werden!

Backhonig
Keine Verbrauchertäuschung mit Backhonig!

EU-Expertenplattform
Vertreter des EU-Imkereisektors sollten in die EU-Expertenplattform einbezogen werden, um Transparenz zu schaffen und ihre Interessen zu berücksichtigen!

Referenzlaboratorien
Nationale Honig-Referenzlaboratorien und ein EU-Honig-Referenzlabor sind zur Bekämpfung von Honigbetrug dringend erforderlich!

Analysemethoden
Zur Aufdeckung von Honigbetrug werden moderne Analysemethoden benötigt. Der Prozess der Standardisierung muss sofort beginnen. In der Zwischenzeit müssen bereits validierte und international anerkannte Methoden für entsprechende Analysen akzeptiert werden!

Rückverfolgbarkeit
Ein System zur Rückverfolgbarkeit ergibt nur Sinn, wenn der Honig bis zur Quelle zurückverfolgt werden kann - auch in Drittländern!

Qualitätsparameter
Die Einführung von wissenschaftlich überprüften und aussagekräftigen Qualitätsparametern ist wichtig, um eine Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verhindern. Nur so ist es möglich, den Qualitätsunterschied zwischen sorgfältig behandelten und nicht schonend bearbeiteten Honigen deutlich zu machen!


Ausdrückliches Verbot von Ultrafiltration, Mikrofiltration und Filtersubstanzen wie Diatomeenerde
Honig, dem Pollen entzogen wurde, widerspricht der Definition in der Honig- Richtlinie. Die bekannten Methoden zur Entfernung von Pollen sollten ausdrücklich verboten werden!

Zuständigkeiten und Aufgaben der Referenzzentren der Europäischen Union für die Echtheit und Integrität der Lebensmittelkette.

Downloads zum Thema

  • Die neue Honigrichtlinie 202404
AutorIn:
Christian Boigenzahn
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