Ministertreffen am Bienenstock: Mehr Transparenz für Honig
Die neue EU-Honig-Richtlinie
Die neue EU-Honig-Richtlinie, die am 24. Mai 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, verpflichtet Anbieter dazu, auf dem Etikett die Herkunft des Honigs genau anzugeben. Nunmehr reicht es nicht mehr, Honigmischungen mit dem nichts sagenden "aus EU-/Nicht-EU-Ländern" zu agieren, sondern muss zukünftig exakt in der Reihenfolge der quantitativen Anteile das jeweilige Land und der Prozentsatz angegeben werden.
"Es muss jetzt gekennzeichnet sein auf jedem Honigglas, wieviel Anteil Honig aus anderen Ländern da drin ist." betonte Bundesminister Rauch. "Die Konsumenten können nun besser erkennen, woher ihr Honig kommt und bewusste Kaufentscheidungen treffen." ergänzte Bundesministerin Geweßler.
"Es muss jetzt gekennzeichnet sein auf jedem Honigglas, wieviel Anteil Honig aus anderen Ländern da drin ist." betonte Bundesminister Rauch. "Die Konsumenten können nun besser erkennen, woher ihr Honig kommt und bewusste Kaufentscheidungen treffen." ergänzte Bundesministerin Geweßler.
Gemeinsame Forderungen der imkerlichen Verbände
Vertreter von Biene Österreich (die Vizepräsidentin des LV Wien, IM Adriana Traunmüller, und Stadtimker Matthias Kopetzky) überbrachten im Auftrag der Präsidenten des Imkerbundes und des Erwerbsimkerbundes eine gemeinsam mit dem Deutschen Imkerbund erstelltes Faktsheet, wie sich die Bienenwirtschaft die Umsetzung der Frühstücksrichtlinie von EU-Recht auf nationales Recht vorstellt und wo noch Knackpunkte gegeben sind.
Die Imker fordern unter anderem:
- Verbot der 4-Länder-Option: Die neue Richtlinie erlaubt es, dass bei Mischhonigen nur die Anteile der vier Hauptursprungsländer angegeben werden, wenn diese mehr als 50 % betragen. Die Imker fordern, dass diese Option in der nationalen Umsetzung abgelehnt wird, da sie zu einer unfairen Wettbewerbsverzerrung führen kann.
- Kein Honigmissbrauch bei Backhonig: Backhonig darf nicht mehr mit dem Begriff "Honig" abgekürzt werden, um eine Täuschung der Verbraucher zu verhindern.
- Einbeziehung der Imker in die EU-Expertenplattform: Vertreter des EU-Imkereisektors sollten in die EU-Expertenplattform einbezogen werden, um Transparenz zu schaffen und ihre Interessen zu berücksichtigen.
- Nationale und EU-Referenzlaboratorien: Nationale Honig-Referenzlaboratorien und ein EU-Honig-Referenzlabor sind zur Bekämpfung von Honigbetrug dringend erforderlich.
- Moderne Analysemethoden: Moderne Analysemethoden sind notwendig, um Honigfälschungen aufzudecken. Der Prozess der Standardisierung muss sofort beginnen.
- Rückverfolgbarkeit bis zur Quelle: Ein System zur Rückverfolgbarkeit ergibt nur Sinn, wenn der Honig bis zur Quelle zurückverfolgt werden kann - auch in Drittländern!
- Einführung von Qualitätsparametern: Die Einführung von wissenschaftlich überprüften und aussagekräftigen Qualitätsparametern ist wichtig, um eine Täuschung der Verbraucher zu verhindern.
- Ausdrückliches Verbot von Ultrafiltration, Mikrofiltration und Filtersubstanzen: Honig, dem Pollen entzogen wurde, widerspricht der Definition in der Honig- Richtlinie. Die bekannten Methoden zur Entfernung von Pollen sollten ausdrücklich verboten werden!
Referenzen zum Thema Qualitätsparamter und Honigkonsum
Im Faktsheet sind auch zahlreiche wissenschaftliche Studien aufgeführt, die die Bedeutung von Qualitätsparametern für den Honigkonsum belegen.
Die neue EU-Honig-Richtlinie ist ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz und Verbraucherschutz. Die Imker fordern jedoch noch einige Nachbesserungen in der nationalen Umsetzung, um den Honigbetrug wirksam zu bekämpfen und die Qualität des Honigs zu sichern.
Die neue EU-Honig-Richtlinie ist ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz und Verbraucherschutz. Die Imker fordern jedoch noch einige Nachbesserungen in der nationalen Umsetzung, um den Honigbetrug wirksam zu bekämpfen und die Qualität des Honigs zu sichern.
Weitere Informationen:
- http://www.facebook.com/reel/456129540437376?fs=e&s=mBiene Österreich: https://www.biene-oesterreich.at/
- Deutscher Imkerbund: https://deutscherimkerbund.de/2-Willkommen
- Verordnung (EU) 2017/625: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2017/625/oj
- Instagram: https://www.instagram.com/p/C7RzEjPtP9B/