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EuGH verkündet Grundsatzurteil zu bienenschädlichen Pestiziden

Am Donnerstag, 06. Mai, fällt der Europäische Gerichtshof sein Urteil darüber, ob das Teilverbot hochumstrittener Neonicotinoid-Wirkstoffe der Firma Bayer Bestand hat. Die Aurelia Stiftung ist mit ihren Bündnispartnern seit Beginn an dem Gerichtverfahren beteiligt.

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Das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) bestätigte 2018 diese Teilverbote für die Neonicotinoide Clothianidin (Bayer), Imidacloprid (Bayer) und Thiamethoxam (Syngenta). Nach Auffassung des Gerichts durften die Genehmigungen für diese Pestizide eingeschränkt werden, weil ernsthafte Zweifel an ihrer Unschädlichkeit bestehen. Nach der Feststellung des Gerichts genügten die wissenschaftlichen Hinweise auf Risiken für Bienen, um die Maßnahmen der EU-Kommission zu rechtfertigen. Wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein genehmigter Pestizidwirkstoff schädlich sein könnte, bleibt es Sache der Hersteller, bei der Überprüfung der Wirkstoffgenehmigung Zweifel auszuräumen und nachzuweisen, dass weiterhin sämtliche Genehmigungsanforderungen erfüllt sind.

 
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Große Tragweite für den Insekten- und Umweltschutz

Dieses Urteil des EuG aus dem Jahr 2018 fand große öffentliche Beachtung. Die EU-Kommission und viele Mitgliedstaaten haben sich daraufhin für ein Komplettverbot der Wirkstoffe im Freiland eingesetzt, das die EU dann im April 2018 beschlossen hat.

Während Syngenta das Urteil des EuG akzeptiert hat, hat Bayer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt. Insbesondere verlangt Bayer, dass die Risikoprüfung auf der Basis eines Bienenschutz-Leitfadens aus dem Jahr 2010 hätte durchgeführt werden müssen. Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hat allerdings 2012 gravierende Mängel dieses Leitfadens hinsichtlich des Schutzes von Honigbienen, Hummeln und Wildbienen aufgedeckt.

Das EuGH-Verfahren ist nicht nur für den Insektenschutz und eine umweltverträgliche Landwirtschaft von großer Bedeutung. In dem Rechtsstreit geht es ganz grundlegend um die Handlungskompetenz der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten, wenn zugelassene Produkte im Verdacht stehen, umwelt- oder gesundheitsschädlich zu sein.

Nach unserer Rechtsauffassung dürfen nur Pestizidprodukte ihre Genehmigung umfassend behalten, wenn sie nachweislich nicht schädlich für Bienen und Biodiversität sind. Dieser Auffassung folgend, hat sich die Aurelia Stiftung gemeinsam mit ihren Bündnispartnern von Anfang an bei den Gerichtsverfahren eingeschaltet. Koordiniert und finanziert durch Aurelia sind in dem Verfahren mehrere Imkerverbände als sogenannte „Streithelfer“ beteiligt. Die Berliner Anwaltskanzlei [GGSC] vertritt in den sehr umfangreichen Gerichtsverfahren (ca. 7.000 Seiten Prozessstoff) seit 2013 den Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIB) und den Österreichischen Erwerbsimkerbund (ÖEIB).
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Diese Pressemitteilung ist auch als PDF-Download verfügbar.

Mehr lesen: Insektizide von Bayer vor Europäischem Gerichtshof (PM vom 22.09.2020)



Ansprechpartner

Thomas Radetzki (Vorstand, Aurelia Stiftung):
E-Mail: thomas.radetzki@aurelia-stiftung.de - Mobil: +49 (0)171 336 65 69
Dr. Achim Willand (Rechtsanwalt, Anwaltskanzlei [GGSC]):
E-Mail: willand@ggsc.de - Tel.: +49 (0) 30 726 10260

Aurelia Stiftung
Bismarckallee 9 · 14193 Berlin · Telefon +49 30 577 00 39 66 · presse@aurelia-stiftung.de
AutorIn:
Presse: Aureliastiftung.de
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