E-002/E005 Österreichische Honigetiketten 250/500g - mit Namenseindruck
Namenseindruck
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Imker sind nicht verpflichtet, ihre Honige mit detaillierten Honigbezeichnungen zu versehen.
Laut geltender Honig-Verordnung ist zumindest die Bezeichnung Honig erforderlich Das heißt, dass die bisherigen Etiketten des Österreichischen Imkerbundes verwendet werden können, ohne die Zusatzkästchen anzukreuzen bzw. eine detaillierte Honigkennzeichnung zusätzlich anzubringen.
Bei der Verwendung der Imkerbund Etikette:
Angaben wie „Qualität vom österreichischen Imker“ oder „Qualität aus Österreich“ sind zu lässig, sofern der Honig ausschließlich aus Österreich stammt. Bei Verwendung dieser Angaben oder der Bezeichnung „Qualitätshonig“ liegt der Wassergehalt nicht über 18 %.
Laut geltender Honig-Verordnung ist zumindest die Bezeichnung Honig erforderlich Das heißt, dass die bisherigen Etiketten des Österreichischen Imkerbundes verwendet werden können, ohne die Zusatzkästchen anzukreuzen bzw. eine detaillierte Honigkennzeichnung zusätzlich anzubringen.
Bei der Verwendung der Imkerbund Etikette:
Angaben wie „Qualität vom österreichischen Imker“ oder „Qualität aus Österreich“ sind zu lässig, sofern der Honig ausschließlich aus Österreich stammt. Bei Verwendung dieser Angaben oder der Bezeichnung „Qualitätshonig“ liegt der Wassergehalt nicht über 18 %.