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Ausbildungsrichtlinie und Prüfungsordnung zur Wanderlehrer-Ausbildung

Beschluss durch den Vorstand des ÖIB in der Sitzung am 07. April 2024

imkerbund logo.jpgimkerbund logo.jpgimkerbund logo.jpg[1532583367897280.jpg]

1. Die Auswahl und der Vorschlag der potentiellen WL erfolgt durch den zuständigen Landesverband.

Zur Ausbildung der WL sind nur jene Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen, die vom zuständigen Landesverband gemeldet werden.

2. Voraussetzung zur Ausbildung zur Wanderlehrerin/zum Wanderlehrer:

a) Mindestkenntnisstand auf dem Niveau einer imkerlichen Facharbeiterin/eines Facharbeiters
b) Eine mindestens 5-jährige Praxis mit ca. 20 Bienenvölkern
c) Positiver Abschluss von facheinschlägigen Kursen bzw. Ausbildungen
Erforderlich sind folgende Kurse bzw. Ausbildungen:
• Bienenkrankheiten und Bienenschädlinge
• Königinnenzuchtkurs
• Bienenprodukte – Honigqualitätsbeurteilung
• Gute Kenntnisse am PC, Powerpoint und der Internetnutzung
d) Kenntnis facheinschlägiger Literatur (siehe Literaturliste Lernplattform)
e) Erfolgreicher Abschluss der standardisierten Vorprüfug über e-Learning, abzulegen von allen Kandidatinnen und Kandidaten beim jeweiligen Landesverband vor der eigentlichen Ausbildung.
Die Multiple-Choice-Fragen werden vom Bundeslehrreferenten, der Lehrreferentinnen/der Lehrreferenten der Landesverbände und ggf. den Fachprüfern des ÖIB erstellt und aktualisiert.

3. Allgemeine Ausbildungsrichtlinien:

In der WL-Ausbildung und WL-Fortbildung sind die fachlichen und methodisch-didaktischen Voraussetzungen zu schaffen, welche die Wanderlehrerin bzw. den Wanderlehrer befähigt, ihre/seine Aufgaben zu erfüllen.
Die Konferenz der Landeslehrreferenten erstellt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung.

4. Wanderlehrer–Ausbildungskurse:

a) Die Durchführung eines WL-Ausbildungskurses beschließt nach Notwendigkeit der Vorstand des ÖIB. Der Kursleiter (vorzugsweise der ÖIB Lehrreferent-Stellvertreter) wird vom Vorstand des ÖIB bestellt und diesem obliegt die Organisation und Abwicklung der Ausbildungswoche. Die Kursaufsicht führt der Österreichische Referent für Lehrwesen des ÖIB.
Die Kursunterlagen werden im Anschluss an die Ausbildungswoche digital auf der Lernplattform zu Verfügung gestellt.

b) Stundenplan für die Ausbildungstage:
Der Kursleiter erstellt gemeinsam mit dem ÖIB Lehrreferenten den Stundenplan, welcher nach Genehmigung durch den Vorstand des ÖIB rechtzeitig vor Kursbeginn den WL-Kandidatinnen und WL-Kandidaten übermittelt wird.

Der Ausbildungsplan muss enthalten:
a) Grundsätze des Lehrens und Lernens und der Kommunikation
b) Methodisch–didaktischer Aufbau eines Vortrages und Grundlagen der Rhetorik
c) Umgang mit Präsentationsmedien
d) einschlägige Rechtsnormen und gesetzliche Bestimmungen der Imkerei
e) Förderrichtlinien

5. Kursdauer und Kursort:

Kursdauer: Mindestens 4 Tage
Der Kursort wird vom Vorstand des ÖIB bestimmt.
Mindestanwesenheit der Teilnehmer von 90%.

6. Erstellung einer schriftlichen Fachbereichsarbeit laut Prüfungsordnung:

Der Mindestumfang beträgt 38.000 Zeichen inklusive Leerzeichen. Dies entspricht ca. 20 beschriebenen Seiten ohne Bilder in der vorgegebenen Schrift. Als Maximum gelten 60.000 Zeichen. Arbeiten, die diesen Umfang über- oder unterschreiten, werden zurückgewiesen. Die Arbeit soll ein Thema aus der Imkerei (bzw. deren Umfeld) behandeln, welches für die Kandidatin/den Kandidaten neu ist. Es darf vorher bei keiner anderen offiziellen Stelle eingereicht bzw. veröffentlicht worden sein.

Schriftart: Arial, 12 Punkt, Zeilenabstand 1 ½
Hinweise zur Erstellung finden Sie in der Datei: Erstellungsrichtlinien Fachbereichsarbeit.pdf

Binnen vier Wochen nach erfolgtem WL-Ausbildungseminar muss dem ÖIB-Lehrreferenten ein Exposé (gemäß veröffentlichtem Formular Exposé - Muster.doc) über das beabsichtigte Thema der Arbeit auf elektronischem Wege übersandt werden.

Die Fachbereichsarbeit wird von 2 Bewerterinnen bzw. Bewertern korrigiert und bewertet. Dabei werden die 10 Teilbereiche des Bewertungsbogens einzeln beurteilt und jede Bewerterin/jeder Bewerter bildet eine Gesamtnote. Diese ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der 10 Teilnoten. (Siehe Beilage: Bewertung Fachbereichsarbeit.pdf). Bei einem Wert genau zwischen zwei Ziffernnoten wird „buchhalterisch auf ganze Zahlen“ aufgerundet (1,5 ergibt 2; …; 4,5 ergibt 5;) Wenn eine Teilnote nicht bewertet werden kann, gilt das arithmetische Mittel aus den übrigen Teilnoten (z.B. nur Eigentexte ohne Zitation verwendet: negative Bewertung der Teilnote „Literaturverwendung - Literaturaktualität“, keine Teilnoten für „Literaturkritik - Literaturkommentierung“ sowie „Zitieren von Quellen und Belegen“ – Gesamtsumme der restlichen 8 Teilnoten dividiert durch 8 ergibt die Gesamtnote).
Beurteilt eine Bewerterin/ein Bewerter die Arbeit insgesamt (Gesamtnote) mit Nicht genügend (5), ist diese zu überarbeiten und die Kandidatin/der Kandidat darf nicht zur mündlichen Prüfung im Haupttermin antreten. Erst nach erfolgreicher Überarbeitung und positiver Beurteilung beider Bewerterinnen/Bewerter darf die Kandidatin/der Kandidat anlässlich der nächsten WL-Fortbildungstagung zur mündlichen Abschlussprüfung antreten.

Die Korrekturarbeit wird den Bewerterinnen/Bewertern nach dem derzeit gesetzlich gültigen Satz für die Beurteilung von Fachbereichsarbeiten (siehe Rechtsinformationssystem RIS: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009421;
(07.04.2024) abgegolten (derzeit lt. Beschluss MV € 35,-).
Erstbegutachter ist die/der fachlich zuständige Bundesreferentin/der Bundesreferent oder eine besonders qualifizierte Person, Zweitgutachter der ÖIB Lehrreferent bzw. sein Stellvertreter. Die Zuteilung erfolgt vom ÖIB Lehrreferenten.

Die Fachbereichsarbeit ist in dreifacher Ausfertigung abzugeben. Eine Arbeit als Papierausdruck bekommt das ÖIB-Büro zur Weitergabe an die jeweilige Prüferin/den jeweiligen Prüfer. Die zweite Arbeit ist als Papierausdruck dem ÖIB-Lehrreferenten zu senden:

Österreichischer Imkerbund 
Georg Coch Platz 3 / 11a 
A- 1010 Wien 

Ing. Herbert Pointner M.A.
Pfarrhofstraße 2
A-5270 Mauerkirchen

Die dritte Ausfertigung ist elektronisch als *.pdf auf die Lernplattform hochzuladen. Sie wird einer Plagiatsprüfung unterzogen und beim Auffinden von nicht zitiertem Gedankengut ebenso wie bei Arbeiten, die auf vorher schon einmal erstellten Arbeiten beruhen (z.B. Meisterarbeit, Diplom-Arbeit etc.), zurückgewiesen und die Kandidatin/der Kandidat darf beim Haupttermin zur Prüfung nicht antreten.
Nach abgelegter positiver Prüfung wird die hochgeladene Fachbereichsarbeit im geschlossenen Bereich der Lernplattform unter den Wanderlehrerinnen und Wanderlehrern veröffentlicht.

Letzter Abgabetermin ist mindestens 6 Wochen vor der jeweiligen WL-Prüfung bzw. das bekanntgegebene Datum bei der WL-Ausbildung (Datum des Poststempels).

7. Abschlussprüfung und Bestellung zur Wanderlehrerin/zum Wanderlehrer:

Jeder Ausbildungskurs endet mit einer mündlichen Abschlussprüfung nach positiver Beurteilung der schriftlichen Fachbereichsarbeit. Die Prüfung erfolgt vor einer von 3 Kommissionen von 3 bis 4 Personen verschiedener imkerlicher Fachkenntnisse. Jede Kommission wählt eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden.

Die Abschlussprüfung wird vor der nächsten WL–Fortbildungstagung angesetzt.
Prüfungskandidatinnen/Prüfungskandidaten aus dem näheren Umkreis werden am Vormittag geprüft, die übrigen am Nachmittag.
Der genaue Prüfungsplan wird nach der Beurteilung der Fachbereichsarbeiten vom ÖIB-Lehrreferenten bzw. seinem Stellvertreter erstellt und jeder Prüfungskandidatin/jedem Prüfungskandidaten mitgeteilt.

Ablauf der mündlichen Abschlussprüfung:
Die Abschlussprüfung bezieht sich inhaltlich vorwiegend auf die Fachbereichsarbeit, welche mündlich vor den Kommissionsmitliedern in Form eines Referates präsentiert wird. Medienunterstützung ist erwünscht, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Dauer des Referates: mind. 10 und max. 15 Minuten. Anschließend
10 Minuten Verteidigung der Fachbereichsarbeit. Die Kommission stellt ergänzende Fragen im Sinne einer „Defensio“. Auch Fragen der WL-Vorprüfung können dazu herangezogen werden. Dazu bleibt die Lernplattform http://lehrer.imkereizentrum.at weiterhin mit den bekannten Zugangsdaten bestehen.
Die Beurteilung der Präsentationen erfolgt nach der Bewertung Präsentation.pdf durch jedes einzelne Kommissionsmitglied mit der Note 1-5.
Für die nächste Präsentation sind 5 Minuten Vorbereitungszeit vorgesehen (Notebook anschließen, Materialien aufbauen, …).

Ausbildungsabschluss, Bekanntgabe der Ergebnisse und Zeugnisverleihung:
Nach den letzten Prüfungen findet eine Konferenz statt, in der die Kommissionsmitglieder per Abstimmung entscheiden, ob die Kandidatinnen/Kandidaten bestanden haben oder nicht, bzw. welche Noten zu vergeben sind. In diese Endbeurteilung werden auch die beiden Noten der Leser der Fachbereichsarbeit einbezogen. Bei Stimmengleichstand gibt die Stimme der/des Vorsitzenden den Ausschlag.

Im Anschluss werden die Ergebnisse bekannt gegeben. Sollte eine Kandidatin/ein Kandidat insgesamt nicht bestanden haben, kann sie/er die mündliche Abschlussprüfung anlässlich der nächsten Wanderlehrer-Fortbildungstagung wiederholen. Die Zeugnisverteilung erfolgt zu Beginn der WL-Fortbildungstagung.

8. Aufgaben der Wanderlehrerin/des Wanderlehrers:

Theoretische und praktische Aus- und Weiterbildung der österreichischen Imkerschaft.
Sie vertreten die Lehrmeinung des österreichischen Imkerbundes unter Berücksichtigung landesspezifischer Gegebenheiten, halten Vorträge und beraten die Imkerkolleginnen und Imkerkollegen.

Bedingung für die Ernennung zum Wanderlehrer / zur Wanderlehrerin:
Unterzeichnung einer Loyalitätserklärung gegenüber dem Österreichischem Imkerbund / des jeweiligen Landesverbandes.

9. Kosten der Aus – und Fortbildung:

a) Wanderlehrer–Ausbildung:
Der ÖIB bestreitet die reinen Kurskosten, übernimmt die Kosten der Lehrbehelfe und des Informationsmaterials. Die Landesverbände, welche Teilnehmerinnen und Teilnehmer entsenden, übernehmen für diese die Tagesgebühren und die Nächtigungen, aber nicht die Fahrtkosten.
Dieses Verfahren ist auch bei der Prüfung anzuwenden.

b) Kosten der Wanderlehrer–Fortbildung:
Saalmieten, Abfindung der Referenten, Lehrbehelfsbeistellung und Informationsmaterial bestreitet der ÖIB. Je 50 % der Tagesgebühren und der Nächtigungen sind von den Landesverbänden und vom ÖIB zu tragen. Fahrtkosten werden nicht abgegolten!

Für die Lehrreferentenkonferenz:
WL BWM Ing. Herbert Pointner M.A. (e.h.)
a)
Wanderlehrer–Ausbildung:
Der ÖIB bestreitet die reinen Kurskosten, übernimmt die Kosten der Lehrbehelfe und des Informationsmaterials. Die Landesverbände, welche Teilnehmerinnen und Teilnehmer entsenden, übernehmen für diese die Tagesgebühren und die Nächtigungen, aber nicht die Fahrtkosten.
Dieses Verfahren ist auch bei der Prüfung anzuwenden.
b)
Kosten der Wanderlehrer–Fortbildung:
Saalmieten, Abfindung der Referenten, Lehrbehelfsbeistellung und Informationsmaterial bestreitet der ÖIB. Je 50 % der Tagesgebühren und der Nächtigungen sind von den Landesverbänden und vom ÖIB zu tragen. Fahrtkosten werden nicht abgegolten!

Für die Lehrreferentenkonferenz: 
WL BWM Ing. Herbert Pointner M.A. (e.h.)

Für den Vorstand:
Präsident Ing. Reinhard Hetzenauer

Beschluss durch den Vorstand des ÖIB in der Sitzung am 07. April 2024
Präsident Ing. Reinhard Hetzenauer

Beschluss durch den Vorstand des ÖIB in der Sitzung am 07. April 2024

Downloads zum Thema

  • WL Ausbildungsrichtlinie und Prüfungsordnung 2024-final
AutorIn:
WL BWM Ing. Herbert Pointner M.A.
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