Sonderrichtlinie Imkereiförderung - letzte Änderungen
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Diese SRL gilt rückwirkend ab 6. August 2024
- Förderquote für Bildung und Beratung 80% (früher 90%)
- Förderquote Laboruntersuchungen 75% (früher 75%)
- Kleingeräteförderung: Präzisierung bei Transportgeräten zum körperschonenden Transport von Bienenvölkern, Bienenfutter, Zargen etc. Es werden explizit die folgenden Geräte gefördert:Hubwagen, Zargenheber, Beutenheber, Hochhubwagen, Sackrodel und Plateauwagen
- Bei der Investitionsförderung wurde ergänzt: Schwerlastregale mit einer Tragfähigkeit von zumindest 1 t pro Regal
Bitte beachten
Nach wie vor ist es notwendig, eine Investition (Kleingeräte, Investitionen) über die Digitale Föderplattform der AMA (DFP) anzumelden. Erst nach Genehmigung durch die AMA dürfen die förderbaren Geräte eingekauft werden!