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Sonderrichtlinie Imkereiförderung - letzte Änderungen

Einige Änderungen der Sonderrichtlinie wurden verlautbart und sind mit 6. August 2024 in Kraft getreten

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Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Diese SRL gilt rückwirkend ab 6. August 2024 
  • Förderquote für Bildung und Beratung 80% (früher 90%)
  • Förderquote Laboruntersuchungen 75% (früher 75%)
Mit der Senkung der Förderquote für Buldung und Laboruntersuchungen können bei gleichem Förderbudget mehr geförderte Schulungsmaßnahmen und Laboruntersuchungen angeboten werden.
  • Kleingeräteförderung: Präzisierung bei Transportgeräten zum körperschonenden Transport von Bienenvölkern, Bienenfutter, Zargen etc. Es werden explizit die folgenden Geräte gefördert:Hubwagen, Zargenheber, Beutenheber, Hochhubwagen, Sackrodel und Plateauwagen
  • Bei der Investitionsförderung wurde ergänzt: Schwerlastregale mit einer Tragfähigkeit von zumindest 1 t pro Regal

Bitte beachten

Nach wie vor ist es notwendig, eine Investition (Kleingeräte, Investitionen) über die Digitale Föderplattform der AMA (DFP) anzumelden. Erst nach Genehmigung durch die AMA dürfen die förderbaren Geräte eingekauft werden!

Downloads zum Thema

  • SRL Imkereiförderung 2023-2027 erste Änderung 23082024 vom HBM genehmigt
AutorIn:
Christian Boigenzahn
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