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Information zu Einreichfristen und verfügbare Mittel im Bereich der Imkereiförderung 2021

 Einreichfristen für Anträge betreffend Investitionen und Rationalisierung der Wanderimkerei:

 
  • 01. Juni 2021 - Förderungsanträge
  • 31. Juli 2021  - Auszahlungsanträge

Es ist darauf zu achten, dass erst nach Genehmigung des Förderungsantrags seitens der AMA mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen werden kann.

Einreichfrist für Anträge betreffend Neueinsteigerförderung für Jungimkerinnen und Jungimker und Kleingeräteförderung für Imker/Vereine
endet am 31. Juli 2021.

Weitere Infos finden Sie hier: 

Allgemeine Informationen | AMA - AgrarMarkt Austria
 
AutorIn:
Julia Verbnjak
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