Änderungen der Sonderrichtlinie Imkereiförderung 2020-2022 wurden genehmigt
Die am 12. Dezember 2019 genehmigte neue „Sonderrichtlinie Imkereiförderung 2020-2022“ wurde mit 07.06.2021 zum zweiten Mal abgeändert. Sie dient zur Umsetzung des Österreichischen Imkereiprogramms 2020-2022.
Die Sonderrichtlinie gilt bis zum 31.12.2022. Mit den seitens der Europäischen Union genehmigten Kofinanzierungsmitteln stehen für die Imkereijahre 2021 und 2022 jeweils rund 2,95 Mio. EUR an öffentlichen Fördermitteln für unsere Imkerinnen und Imker zur Verfügung.
Nachstehend der Link: Bienen (bmlrt.gv.at)
Die Sonderrichtlinie gilt bis zum 31.12.2022. Mit den seitens der Europäischen Union genehmigten Kofinanzierungsmitteln stehen für die Imkereijahre 2021 und 2022 jeweils rund 2,95 Mio. EUR an öffentlichen Fördermitteln für unsere Imkerinnen und Imker zur Verfügung.
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