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Wabenstück mit Futterzucker als Honig ausgelobt – ÖEIB bereitet Klage vor

Rübenzuckerwabenhonig 2.jpgRübenzuckerwabenhonig 2.jpgRübenzuckerwabenhonig 2.jpg[1608533611015961.jpg]
Der ÖEIB bereitet eine Unterlassungsklage gegen Hofer (jüngst besonders wahrnehmbar durch die „Hoferpreis“-Werbung) wegen der falschen Bezeichnung eines Produkts mit Honig vor. Dieses setzt sich nach Angaben des Inverkehrbringers aus 79% Honig und zu 21% aus einem mit Futterzucker (!) gefüllten Wabenstück zusammen (siehe Abbildungen). Aus der Sicht des Vorstands des ÖEIB ist die Bezeichnung „Blütenhonig / Miele Millefiori“ auf dem wesentlichen Sichtfeld des Etiketts sowie der Bezeichnung „Blütenhonig mit Wabe“ auf dem Regal irreführend.
 
Abb. 2 - InhaltsangabeAbb. 2 - InhaltsangabeAbb. 2 - Inhaltsangabe[1608533258391595.png]

Auswirkungen auf den Honigpreis

Davon abgesehen sieht der ÖEIB das „Strecken“ von Honig durch Zuckersirup, der für ein Zwanzigstel des Honigpreises zu haben ist, als existenzielle Bedrohung der österreichischen Imkerschaft an, weil dies natürlich Auswirkungen auf den Honigpreis hat. Der ÖEIB hält jede Vermischung von Honig und Zuckersirup für unzulässig und wird alles unternehmen, um Schaden von der Existenzgrundlage der österreichischen Imker und einem der letzten naturbelassenen und unverfälschten Produkte abzuwenden. 

Dem vom Großhändler ins Treffen geführten Argument, es gäbe nicht ausreichend österreichischen Wabenhonig, ist entgegen zu halten, dass die Menge der Produktion auch davon abhängt, dass unsere heimischen Imkern einen adäquaten Preis für das Produkt ihrer eigenen Arbeit und jener ihrer Bienen erhalten. Gerne stellen wir Kontakt zu österreichischen Erwerbsimkern her, die dem Großhändler gegen einen angemessenen Preis Honigprodukte ohne den Zusatz von Zuckersirup anbieten können.
AutorIn:
ÖEIB
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Rübenzuckerwabenhonig 2
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Abb. 2 - Inhaltsangabe
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Rübenzuckerwabenhonig 2
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