Honigprämierung für österreichische Imkereibetriebe
Die goldene Honigwabe 2020
1. AUSZEICHNUNG
Die Honige werden nach einem Punkte-Schema von einer Fachjury beurteilt:
Folgende Auszeichnungen werden vergeben:
Goldmedaille mit Urkunde
Silbermedaille mit Urkunde
Bronzemedaille mit Urkunde
Für das beste Produkt je Kategorie wird „Die goldene Honigwabe“ vergeben. Die Erreichung der
Goldmedaille ist Voraussetzung. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Laboruntersuchungen
bereits im Vorfeld Ende November 2019 übermittelt.
Bei Erreichen der entsprechenden Laborwerte kann wieder das Österreichische Gütesiegel (Gewährleistungsstreifen)
bei den jeweiligen Landesverbänden beantragt werden. Die Vergabe bleibt den Landesverbänden vorbehalten bzw. kann das Gütesiegel/Gewährleistungsstreifen auch beim ÖIB mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular beantragt
werden.
Die ausgezeichneten Produkte werden in einer Broschüre zusammengefasst, die während der „AB
HOF“- Messe aufliegt, sowie in verschiedenen Medien veröffentlicht.
NEU!
2. PRODUKTPRÄSENTATION
Die besten Produkte jeder Kategorie werden während der „AB HOF“ in einem Gemeinschaftsstand
präsentiert und zur Verkostung angeboten. Dafür sind von den Gewinnern der „Goldenen Honigwabe“
3 kg des Honigs, 1 Liter bei Met (bzw. eine entsprechende Menge bei Spezialitäten mit Honig)
kostenlos zur Verfügung zu stellen.
3. BEWERTUNGSKATEGORIEN
1. Blütenhonig
2. Blütenhonig reinsortig
3. Akazienhonig
4. Lindenblütenhonig
5. Alpenrosenhonig
6. Kastanienhonig
7. Cremehonig
8. Blüten- mit Waldhonig
9. Waldhonig
10. Spezialitäten mit Honig*
11. Met**
Eine etwaige Zusammenlegung der Kategorien bei zu geringer Probenanzahl obliegt der Jury.
Grundsätzlich werden die Honige in der Kategorie verkostet, die vom Einreicher angegeben wird.
Honige der Kategorie „Blüten- mit Waldhonig“ werden im Fall einer Leitfähigkeit von über 900 Mikrosiemens,
„Waldhonige“ bei einer Leitfähigkeit von unter 800 Mikrosiemens umgruppiert und der entsprechenden
Kategorie zugeteilt.
Achtung: Bei falscher lebensmittelrechtlicher Deklaration
(z. B. Waldhonig mit unter 800 Mikrosiemens Leitfähigkeit) werden Punkte abgezogen!
* Unter Spezialitäten mit Honig sind u. a. Honig mit Frucht/Fruchtzubereitung, mit Zutaten wie Nüsse
oder Propolis, Gelee Royale, oder mit Beigaben von geschmacksgebenden Komponenten wie Zimt,
Vanilleschoten, etc. zu verstehen. Weiters können Produkte mit Honig wie z. B. Honigriegel, Honigzuckerl
etc. eingereicht werden, wobei der Anteil an Honig anzugeben ist.
** Met: Bei entsprechender Probenanzahl kann die Kategorie wie folgt weiter unterteilt werden:
Met klassik
Met trocken/halbtrocken
Met mit Fruchtkomponenten
Met mit Gewürzkomponenten
Die endgültige Einteilung obliegt der Juryleitung.
4. BEURTEILUNGSKRITERIEN
Die sensorische Beurteilung erfolgt durch eine unabhängige Fachjury und erstreckt sich auf folgende
Kriterien:
Aussehen (Glas, Deckel, Etikette*...)
Sauberkeit des Produktes
Zustand (einheitliche Farbe und Konsistenz)
Geruch
Geschmack
* Alle Proben sind gemäß den geltenden Bestimmungen entsprechend zu etikettieren. Aussehen,
Kennzeichnung und die Analytik der eingereichten Proben werden in der Bewertung berücksichtigt!
Bei den Spezialitäten mit Honig wird neben den sensorischen Eigenschaften auch die Idee und Umsetzung
in der Aufmachung, die gesetzeskonforme Kennzeichnung sowie der Gesamteindruck/die Harmonie des Produktes in die Bewertung miteinbezogen. Laboranalysen werden nicht angefertigt. Das Bewertungsschema weicht daher vom Bewertungsschema Honig ab.
Für die Kategorie Met gelten die Verkostungskriterien ähnlich des Wettbewerbes „Das goldene Stamperl“.
5. TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Teilnahmeberechtigt sind alle Imkerinnen und Imker, die Mitglied eines Landesverbandes, eines Zuchtverbandes
oder des Österreichischen Erwerbsimkerbundes sind.
Einzureichen sind Honige und Honigprodukte der Ernte 2019.
Die Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für die
eingereichte(n) Probe(n) und garantieren, dass diese aus eigener Produktion stammen.
6. UNTERSUCHUNG
Alle Honigproben werden in einem vom ÖIB anerkannten, mittels Ringversuch geprüften bzw. akkreditierten Labor untersucht. Untersucht werden die Qualitätssiegelparameter:
Wassergehalt, elektr. Leitfähigkeit, Invertaseaktivität
bzw. HMF Wert sowie der pH-Wert.
7. ORIENTIERENDE POLLENANALYSE
AGES Linz
Wieningerstraße 8, 4020 Linz;
Tel.: +43 50 555-41111, Fax: +43 50 555-41119 .
8. EINREICHVERFAHREN/KOSTEN
bei der Messe Wieselburg GmbH, Volksfestplatz 3, 3250 Wieselburg einlangen oder kann persönlich dort abgegeben werden (Mo-Fr von 8.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr).
Bei persönlicher Abgabe ist auf den Abgabeort am Messegelände zu achten, welcher durch Hinweisschilder gekennzeichnet ist. Proben, die zu einem späteren Termin einlangen, werden nicht mehr angenommen.
Das Anmeldeformular und die Möglichkeit zur online- Anmedlung finden Sie auch im Internet unter www.messewieselburg.at.
Die Teilnahmegebühr ist auf folgendes Konto zu überweisen:
Empfänger: Messe Wieselburg GmbH
Sparkasse Wieselburg BIC: SPSBAT 21 IBAN: AT78 2025 7004 0000 1004
Verwendungszweck: „Goldene Honigwabe 2020“
Zur Bestätigung der Einzahlung ist den Produktproben und dem Einreichformular eine Kopie der Überweisung beizulegen.
Die Teilnahmegebühr beträgt je € 37,- für die 1. und 2. Probe. Für jede weitere Probe pro teilnehmender Person beträgt die Teilnahmegebühr je € 35,-.
Für Met ist pro Probe eine Gebühr von € 40,- zu entrichten.
Je eingereichter Probe müssen mindestens 2 Gläser (je ein Glas für die sensorische Beurteilung und die Laboruntersuchung) à 0,5 kg eingereicht werden.
Die Einreichmenge für Spezialitäten mit Honig beträgt (abhängig vom Produkt, bitte verkaufsübliche Verpackungen einsenden):
2 Gläser à mind. 250g - bei Honig mit Frucht, mit Gewürzen, usw.
6 Verpackungseinheiten - bei portionsweise abgepackten Produkten (Pralinen, Müsliriegel, Bonbons,...)
2 Flaschen à mind. 0,2l - bei Essig, usw.
Für Met sind 2 x 0,5 Liter je Probe einzusenden.
Jeder teilnehmende Imker erhält eine Nachricht über die Jurybewertung und die Laborergebnisse seiner Produkte.
9. IMKER DES JAHRES
Dafür werden die Punkte der 3 besten Produkte zusammengezählt, wobei diese Produkte jeweils aus verschiedenen Kategorien stammen müssen und die Kategorien „Blütenhonig“ und „Blüten- mit Waldhonig“ als Pflichtkategorien gelten. Met/Spezialitäten mit Honig werden in diese Auszeichnung nicht einbezogen.
Der „Imker des Jahres“ erhält zusätzlich von der Fachzeitschrift „Bienen aktuell“ einen Geldpreis in der Höhe von € 750,--.
Der „Imker des Jahres“ wird präsentiert von: Landwirt Agrarmedien GmbH - Graz; Verleger des Magazins „Bienen aktuell“.
10. PREISVERTEILUNG/SONSTIGE BEDINGUNGEN
Alle Gewinner einer „Goldenen Honigwabe“ werden gebeten, an der Feier teilzunehmen. Medaillen und Urkunden für alle anderen Gewinner sind während der Messe abzuholen. Zusätzlich werden die Preisträger in verschiedenen Medien veröffentlicht. Die Veröffentlichung eines allfälligen Gewinnes ist erst ab dem 6. März 2020 gestattet. Zuwiderhandeln hat die Aberkennung des Preises zur Folge.
Bezüglich der eingereichten Proben besteht kein Rechtsanspruch auf Rückvergütung oder Rücksendung. Die Warenmuster gehen in das Eigentum des Veranstalters über. Die Verwertung eventueller Warenmusterreste obliegt dem Veranstalter.
Veranstalter:
Messe Wieselburg GmbH
Volksfestplatz 3, 3250 Wieselburg
Tel. 07416/502-0, Fax: DW: -40
E-mail: info@messewieselburg.at
www.messewieselburg.at
INFORMATIONEN laut DSGVO:
Datenverantwortlicher:
GF Werner Roher, Messe Wieselburg GmbH, Volksfestplatz 3, 3250 Wieselburg www.abhof.com 2020.
TEILNEHMERKARTE
https://www.messewieselburg.at/messen/ab-hof/fuer-aussteller/standanmeldung
Teilnehmerkarte: zum Ausdrucken unter Downloads.