Für Browser < IE 8 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Drucklogo Seitenlogo Österreichischer Imkerbund
  • Shop für den Imker
  • Abobestellung
  • Downloads
  • Kontakt
  • Impressum
Menü Login Login Suchen Suche Lo Warenkorb 0
Biene_1
Stoecke
Waben
20_04_Bienen_BU (5)
Login schließen
Anmelden
Suche schließen
Suchen
Menü schließen
  • Startseite
  • Imkerbund
    • Imkerbund
    • Verband
    • Vorstand
    • Landesverbände
    • Fachreferate
    • Kontakt
  • Service
    • Service
    • Förderungen
    • Obligatorische Versicherung
    • Gesetze - Verordnungen - Richtlinien
    • Statistik
    • Formulare
    • Links
    • Honigglas
    • Shop für den Imker
      • Shop für den Imker
      • AGB und Versandbedingungen
  • Aktuell
    • Aktuell
    • Neuigkeiten
    • Ehrungen
    • In Memoriam
    • Fotogalerien
    • Termine
      • Termine
      • Termine/Veranstaltungen
      • Kursprogramm
    • Bienen aktuell - Vorwort
      • Bienen aktuell - Vorwort
      • Gratis Probeheft
      • Abobestellung
      • Autorenverzeichnis
  • Referate
    • Referate
    • Apitherapie
    • Gesundheit
      • Gesundheit
      • Bienengesundheit
      • Faulbrut-Sperrgebiete
    • Honig
    • Lehrwesen
      • Lehrwesen
      • Wanderlehrpersonen
      • Module der WL-Vorprüfung
      • Fotoservice
      • Nutzungsbedingungen
    • Nachwuchsarbeit
    • Ökologische Bienenhaltung
    • Zucht
  • Bienenprodukte
    • Bienenprodukte
    • Honig
    • Propolis
    • Innovative Produkte
    • Blütenpollen
    • Wachs
    • Gelee Royal
    • Bienengift
Lo Warenkorb 0 Login Login Suchen Suche
  • Startseite
  • » Referate
  • » Honig

Honigprämierung für österreichische Imkereibetriebe

Die goldene Honigwabe 2020

"Die goldene Honigwabe" soll eine Vermarktungshilfe für die teilnehmenden Imkereibetriebe und Anreiz zu einer weiteren Qualitätssteigerung sein.

logo_die_goldene_honigwabe_2020_version_001_-_2019-07-17_1.jpg logo_die_goldene_honigwabe_2020_version_001_-_2019-07-17_1.jpg logo_die_goldene_honigwabe_2020_version_001_-_2019-07-17_1.jpg [1570441121592162.jpg]

1. AUSZEICHNUNG

Die Honige werden nach einem Punkte-Schema von einer Fachjury beurteilt:

Folgende Auszeichnungen werden vergeben:

Goldmedaille mit Urkunde

Silbermedaille mit Urkunde

Bronzemedaille mit Urkunde

Für das beste Produkt je Kategorie wird „Die goldene Honigwabe“ vergeben. Die Erreichung der

Goldmedaille ist Voraussetzung. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Laboruntersuchungen

bereits im Vorfeld Ende November 2019 übermittelt.

Bei Erreichen der entsprechenden Laborwerte kann wieder das Österreichische Gütesiegel (Gewährleistungsstreifen)

bei den jeweiligen Landesverbänden beantragt werden. Die Vergabe bleibt den Landesverbänden vorbehalten bzw. kann das Gütesiegel/Gewährleistungsstreifen auch beim ÖIB mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular beantragt

werden.

Die ausgezeichneten Produkte werden in einer Broschüre zusammengefasst, die während der „AB

HOF“- Messe aufliegt, sowie in verschiedenen Medien veröffentlicht.

 

 

NEU!
0607_001.jpg 0607_001.jpg 0607_001.jpg [1570526096857924.jpg]

2. PRODUKTPRÄSENTATION

Die besten Produkte jeder Kategorie werden während der „AB HOF“ in einem Gemeinschaftsstand

präsentiert und zur Verkostung angeboten. Dafür sind von den Gewinnern der „Goldenen Honigwabe“

3 kg des Honigs, 1 Liter bei Met (bzw. eine entsprechende Menge bei Spezialitäten mit Honig)

kostenlos zur Verfügung zu stellen.

 

 

0608_001.jpg 0608_001.jpg 0608_001.jpg [1570525899663598.jpg]

3. BEWERTUNGSKATEGORIEN

1. Blütenhonig

2. Blütenhonig reinsortig

3. Akazienhonig

4. Lindenblütenhonig

5. Alpenrosenhonig

6. Kastanienhonig

7. Cremehonig

8. Blüten- mit Waldhonig

9. Waldhonig

10. Spezialitäten mit Honig*

11. Met**

Eine etwaige Zusammenlegung der Kategorien bei zu geringer Probenanzahl obliegt der Jury.

Grundsätzlich werden die Honige in der Kategorie verkostet, die vom Einreicher angegeben wird.
Honige der Kategorie „Blüten- mit Waldhonig“ werden im Fall einer Leitfähigkeit von über 900 Mikrosiemens,

„Waldhonige“ bei einer Leitfähigkeit von unter 800 Mikrosiemens umgruppiert und der entsprechenden

Kategorie zugeteilt.

Achtung: Bei falscher lebensmittelrechtlicher Deklaration

(z. B. Waldhonig mit unter 800 Mikrosiemens Leitfähigkeit) werden Punkte abgezogen!
 

* Unter Spezialitäten mit Honig sind u. a. Honig mit Frucht/Fruchtzubereitung, mit Zutaten wie Nüsse

oder Propolis, Gelee Royale, oder mit Beigaben von geschmacksgebenden Komponenten wie Zimt,

Vanilleschoten, etc. zu verstehen. Weiters können Produkte mit Honig wie z. B. Honigriegel, Honigzuckerl

etc. eingereicht werden, wobei der Anteil an Honig anzugeben ist.
 

** Met: Bei entsprechender Probenanzahl kann die Kategorie wie folgt weiter unterteilt werden:

Met klassik

Met trocken/halbtrocken

Met mit Fruchtkomponenten

Met mit Gewürzkomponenten

Die endgültige Einteilung obliegt der Juryleitung.

 

 

0609_001.jpg 0609_001.jpg 0609_001.jpg [157052593351377.jpg]

4. BEURTEILUNGSKRITERIEN

Die sensorische Beurteilung erfolgt durch eine unabhängige Fachjury und erstreckt sich auf folgende

Kriterien:

Aussehen (Glas, Deckel, Etikette*...)

Sauberkeit des Produktes

Zustand (einheitliche Farbe und Konsistenz)

Geruch

Geschmack
 

* Alle Proben sind gemäß den geltenden Bestimmungen entsprechend zu etikettieren. Aussehen,

Kennzeichnung und die Analytik der eingereichten Proben werden in der Bewertung berücksichtigt!
 

Bei den Spezialitäten mit Honig wird neben den sensorischen Eigenschaften auch die Idee und Umsetzung

in der Aufmachung, die gesetzeskonforme Kennzeichnung sowie der Gesamteindruck/die Harmonie des Produktes in die Bewertung miteinbezogen. Laboranalysen werden nicht angefertigt. Das Bewertungsschema weicht daher vom Bewertungsschema Honig ab.
 

Für die Kategorie Met gelten die Verkostungskriterien ähnlich des Wettbewerbes „Das goldene Stamperl“.

 

 

0610_001.jpg 0610_001.jpg 0610_001.jpg [1570525957922445.jpg]

5. TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Teilnahmeberechtigt sind alle Imkerinnen und Imker, die Mitglied eines Landesverbandes, eines Zuchtverbandes

oder des Österreichischen Erwerbsimkerbundes sind.

Einzureichen sind Honige und Honigprodukte der Ernte 2019.
 

Die Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für die

eingereichte(n) Probe(n) und garantieren, dass diese aus eigener Produktion stammen.

 

 

6. UNTERSUCHUNG

Alle Honigproben werden in einem vom ÖIB anerkannten, mittels Ringversuch geprüften bzw. akkreditierten Labor untersucht. Untersucht werden die Qualitätssiegelparameter:

Wassergehalt, elektr. Leitfähigkeit, Invertaseaktivität

bzw. HMF Wert sowie der pH-Wert.

 

 

7. ORIENTIERENDE POLLENANALYSE

Die bisher kostenlose zusätzliche Laboruntersuchung zur orientierenden Sortenbestätigung kann nicht mehr angeboten werden. Bei Interesse an dieser Untersuchung wenden Sie sich bitte direkt an die:
AGES Linz
Wieningerstraße 8, 4020 Linz;
Tel.: +43 50 555-41111, Fax: +43 50 555-41119 .
 
header_abhof.jpg header_abhof.jpg header_abhof.jpg [1570447870791796.jpg]

8. EINREICHVERFAHREN/KOSTEN

Die umseitige Anmeldung ist auszufüllen und muss gemeinsam mit der/den Honigprobe(n) im Zeitraum von Montag, 30. September bis Freitag, 4. Oktober 2019
bei der Messe Wieselburg GmbH, Volksfestplatz 3, 3250 Wieselburg einlangen oder kann persönlich dort abgegeben werden (Mo-Fr von 8.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr).
Bei persönlicher Abgabe ist auf den Abgabeort am Messegelände zu achten, welcher durch Hinweisschilder gekennzeichnet ist. Proben, die zu einem späteren Termin einlangen, werden nicht mehr angenommen.
Das Anmeldeformular und die Möglichkeit zur online- Anmedlung finden Sie auch im Internet unter www.messewieselburg.at.
Die Teilnahmegebühr ist auf folgendes Konto zu überweisen:
Empfänger: Messe Wieselburg GmbH
Sparkasse Wieselburg BIC: SPSBAT 21 IBAN: AT78 2025 7004 0000 1004
Verwendungszweck: „Goldene Honigwabe 2020“
Zur Bestätigung der Einzahlung ist den Produktproben und dem Einreichformular eine Kopie der Überweisung beizulegen.
Die Teilnahmegebühr beträgt je € 37,- für die 1. und 2. Probe. Für jede weitere Probe pro teilnehmender Person beträgt die Teilnahmegebühr je € 35,-.
Für Met ist pro Probe eine Gebühr von € 40,- zu entrichten.
Je eingereichter Probe müssen mindestens 2 Gläser (je ein Glas für die sensorische Beurteilung und die Laboruntersuchung) à 0,5 kg eingereicht werden.
Die Einreichmenge für Spezialitäten mit Honig beträgt (abhängig vom Produkt, bitte verkaufsübliche Verpackungen einsenden):
2 Gläser à mind. 250g - bei Honig mit Frucht, mit Gewürzen, usw.
6 Verpackungseinheiten - bei portionsweise abgepackten Produkten (Pralinen, Müsliriegel, Bonbons,...)
2 Flaschen à mind. 0,2l - bei Essig, usw.
Für Met sind 2 x 0,5 Liter je Probe einzusenden.
Jeder teilnehmende Imker erhält eine Nachricht über die Jurybewertung und die Laborergebnisse seiner Produkte.

0612_001.jpg 0612_001.jpg 0612_001.jpg [1570525998438254.jpg]

9. IMKER DES JAHRES

Auch heuer wird im Rahmen der Honigprämierung der „Imker des Jahres“ gekürt.
Dafür werden die Punkte der 3 besten Produkte zusammengezählt, wobei diese Produkte jeweils aus verschiedenen Kategorien stammen müssen und die Kategorien „Blütenhonig“ und „Blüten- mit Waldhonig“ als Pflichtkategorien gelten. Met/Spezialitäten mit Honig werden in diese Auszeichnung nicht einbezogen.

Der „Imker des Jahres“ erhält zusätzlich von der Fachzeitschrift „Bienen aktuell“ einen Geldpreis in der Höhe von € 750,--.

Der „Imker des Jahres“ wird präsentiert von: Landwirt Agrarmedien GmbH - Graz; Verleger des Magazins „Bienen aktuell“.

header_praemierungen_3.jpg header_praemierungen_3.jpg header_praemierungen_3.jpg [1570447845603567.jpg]

10. PREISVERTEILUNG/SONSTIGE BEDINGUNGEN

Den Gewinnern der „Goldenen Honigwabe“ wird der Preis im Rahmen der Eröffnungsfeier der „AB HOF“ (6. März 2020) überreicht.
Alle Gewinner einer „Goldenen Honigwabe“ werden gebeten, an der Feier teilzunehmen. Medaillen und Urkunden für alle anderen Gewinner sind während der Messe abzuholen. Zusätzlich werden die Preisträger in verschiedenen Medien veröffentlicht. Die Veröffentlichung eines allfälligen Gewinnes ist erst ab dem 6. März 2020 gestattet. Zuwiderhandeln hat die Aberkennung des Preises zur Folge.
Bezüglich der eingereichten Proben besteht kein Rechtsanspruch auf Rückvergütung oder Rücksendung. Die Warenmuster gehen in das Eigentum des Veranstalters über. Die Verwertung eventueller Warenmusterreste obliegt dem Veranstalter.
Veranstalter:
Messe Wieselburg GmbH
Volksfestplatz 3, 3250 Wieselburg
Tel. 07416/502-0, Fax: DW: -40
E-mail: info@messewieselburg.at
www.messewieselburg.at

abhofunterzeilekplrgb_w200.jpg abhofunterzeilekplrgb_w200.jpg abhofunterzeilekplrgb_w200.jpg [154832491967461.jpg]

INFORMATIONEN laut DSGVO:

Ihre Daten werden erfasst, elektronisch verarbeitet und damit in die Liste der Teilnehmer zum Wettbewerb „Die goldene Honigwabe“ aufgenommen. Zweck der Datenverarbeitung ist die Abwicklung der Prämierung einschließlich Veröffentlichung der Ergebnisse. Die Daten werden grundsätzlich gespeichert bis Sie die Löschung fordern. Durch Nachricht an die Adresse datenschutz@messewieselburg.at können Sie jederzeit Information über die von uns gespeicherten Daten anfordern, Änderungen, Einschränkungen oder die Löschung der Daten fordern. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) eingehalten werden. Mit der Anmeldung zum Wettbewerb erteilen Sie die Zustimmung zur Datenverarbeitung.
Datenverantwortlicher:
GF Werner Roher, Messe Wieselburg GmbH, Volksfestplatz 3, 3250 Wieselburg www.abhof.com 2020.
0611_001.jpg 0611_001.jpg 0611_001.jpg [1570525979142411.jpg]

TEILNEHMERKARTE

https://www.messewieselburg.at/praemierungen/
https://www.messewieselburg.at/messen/ab-hof/fuer-aussteller/standanmeldung

Teilnehmerkarte: zum Ausdrucken unter Downloads.

Downloads zum Thema

  • Teilnehmerkarte
Autor:
Ing. IM Josef Niklas
Artikel empfehlen Artikel drucken

Weitere Artikel in dieser Rubrik

12 Artikel, Set 1/2
1 2

Jahrestätigkeitsbericht des Honigreferenten IM WL Josef Niklas, Herbst 2020

Die goldene Honigwabe 2021

23. - 26. April 2021

Neu: Herkunftskennzeichnung der primären Zutat eines Lebensmittels

gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/775

Goldene Honigwabe 2021

Honigprämierung für österreichische Imkereibetriebe

Die goldene Honigwabe 2020

Jahrestätigkeitsbericht des Honigreferenten IM Josef Niklas, Frühjahr 2019

„Die goldene Honigwabe“ 2020

Bericht des Honigreferenten, Frühjahr 2017

Bericht des Honigreferenten, Frühjahr 2016

Kennzeichnungshinweise

Ing. Josef Niklas, ÖIB Honigreferent

  • RSS Feed
  • Impressum
  • Kontakt
  • Links
© 2009 - 2021 Österreichischer Imkerbund
logo_die_goldene_honigwabe_2020_version_001_-_2019-07-17_1.jpg
logo_die_goldene_honigwabe_2020_version_001_-_2019-07-17_1
0607_001.jpg
0607_001
0608_001.jpg
0608_001
0609_001.jpg
0609_001
0610_001.jpg
0610_001
header_abhof.jpg
header_abhof
0612_001.jpg
0612_001
header_praemierungen_3.jpg
header_praemierungen_3
abhofunterzeilekplrgb_w200.jpg
abhofunterzeilekplrgb_w200
0611_001.jpg
0611_001
logo_die_goldene_honigwabe_2020_version_001_-_2019-07-17_1.jpg
logo_die_goldene_honigwabe_2020_version_001_-_2019-07-17_1
0607_001.jpg
0607_001
0608_001.jpg
0608_001
0609_001.jpg
0609_001
0610_001.jpg
0610_001
header_abhof.jpg
header_abhof
0612_001.jpg
0612_001
header_praemierungen_3.jpg
header_praemierungen_3
abhofunterzeilekplrgb_w200.jpg
abhofunterzeilekplrgb_w200
0611_001.jpg
0611_001