Fahrtgenehmigung für ImkerInnen zu den Bienenständen
Ausnahmegenehmigung vom Ministerium
Werte Kolleginnen, werte Kollegen,
Von den Imkern kommt wiederholt die Frage, ob sie im derzeitigen 4. Lockdown zu den Bienen fahren dürfen bzw. ob unsere Fahrtgenehmigung von 2020 noch gültig ist.
Die Fahrtgenehmigung kann immer noch vorgezeigt werden. In §3 der 5. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung ist geregelt, dass das Verlassen des eigenen Wohnbereiches und der Aufenthalt außerhalb für die Versorgung von Tieren erlaubt ist.
Außerdem zählt die Landwirtschaft zur „systemerhaltenden Infrastruktur“.
Die Ausnahmengenehmigung / Fahrtgenehmigung kann unter Downloads und
auf der Homepage der Biene Österreich heruntergeladen werden.
http://cdn.netletter.at/imkerbund/media/download/2020.03.16/1584365458198445.pdf?d=pdf_filename_Fahrgenehmigung_Imker.pdf&dc=1584365458
Bei unbedingt notwendigen Fahrten zu den Bienenständen diese Ausnahmegenehmigung mitführen
und falls vorhanden den Einheitswertbescheid oder eure VIS-Meldung.
Bitte um Information eurer Mitglieder.
Reinhard Hetzenauer
Präsident des Österreichischen Imkerbundes
Die Fahrtgenehmigung kann immer noch vorgezeigt werden. In §3 der 5. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung ist geregelt, dass das Verlassen des eigenen Wohnbereiches und der Aufenthalt außerhalb für die Versorgung von Tieren erlaubt ist.
Außerdem zählt die Landwirtschaft zur „systemerhaltenden Infrastruktur“.
Die Ausnahmengenehmigung / Fahrtgenehmigung kann unter Downloads und
auf der Homepage der Biene Österreich heruntergeladen werden.
http://cdn.netletter.at/imkerbund/media/download/2020.03.16/1584365458198445.pdf?d=pdf_filename_Fahrgenehmigung_Imker.pdf&dc=1584365458
Bei unbedingt notwendigen Fahrten zu den Bienenständen diese Ausnahmegenehmigung mitführen
und falls vorhanden den Einheitswertbescheid oder eure VIS-Meldung.
Bitte um Information eurer Mitglieder.
Reinhard Hetzenauer
Präsident des Österreichischen Imkerbundes