Fahrtgenehmigung für ImkerInnen zu den Bienenständen
Ausnahmegenehmigung vom Ministerium
Werte Kolleginnen, werte Kollegen,
Da in manchen Bundesländern praktisch ein Ausgangsverbot verordnet worden ist,
Besuche und Arbeiten bei unseren Bienenvölkern trotzdem erforderlich sind,
gibt es für solche Fälle eine Ausnahmegenehmigung vom Ministerium.
Die Ausnahmengenehmigung / Fahrtgenehmigung kann unter Downloads und
auf der Homepage der Biene Österreich heruntergeladen werden.
https://www.biene-oesterreich.at/fahrtgenehmigung-fuer-imkerinnen-zu-den-bienenstaenden+2500+1140292
Bei unbedingt notwendigen Fahrten zu den Bienenständen diese Ausnahmegenehmigung mitführen
und falls vorhanden den Einheitswertbescheid oder eure VIS-Meldung.
Bitte um Information eurer Mitglieder.
Reinhard Hetzenauer
Präsident des Österreichischen Imkerbundes
Besuche und Arbeiten bei unseren Bienenvölkern trotzdem erforderlich sind,
gibt es für solche Fälle eine Ausnahmegenehmigung vom Ministerium.
Die Ausnahmengenehmigung / Fahrtgenehmigung kann unter Downloads und
auf der Homepage der Biene Österreich heruntergeladen werden.
https://www.biene-oesterreich.at/fahrtgenehmigung-fuer-imkerinnen-zu-den-bienenstaenden+2500+1140292
Bei unbedingt notwendigen Fahrten zu den Bienenständen diese Ausnahmegenehmigung mitführen
und falls vorhanden den Einheitswertbescheid oder eure VIS-Meldung.
Bitte um Information eurer Mitglieder.
Reinhard Hetzenauer
Präsident des Österreichischen Imkerbundes