COVID-19 – Notmaßnahmenverordnung
(Stand: 15.11.2020)
Am Wochenende sind mit der neuen "COVID-19-Notmaßnahmenverordnung" (BGBl II 2020/479) erneut strengere Maßnahmen beschlossen worden. Diese Verordnung gilt vorerst bis 6.12.2020 und beendet die seit 3.11.2020 in Kraft stehende COVID-19-NotmaßnahmenVO.
Wie sollen landwirtschaftliche Betriebe mit einem allfälligen Coronavirus-Fall am Betrieb umgehen? Was bedeutet Quarantäne bezogen auf einen landwirtschaftlichen Betrieb?
Ist die Bewirtschaftung des Betriebes zulässig?