Änderung der Richtlinie Völkerführung für Bio-Austria-Mitglieder ab 1.1.2022
Der Richtlinienpunkt Völkerführung, Pkt. 3.12.3.1, wird zukünftig lauten:
Ein Absperrgitter darf unter folgenden Bedingungen eingesetzt werden:
· Zeitlich unbegrenzt, wenn der Brutraum, inklusive Boden, ein Volumen von
mindestens 38 l umfasst oder
· ohne vorgegebene Brutraumgröße für maximal ein Monat zum Zweck der Varroabehandlung (wie zum Beispiel Bannwabenverfahren) oder zur Königinnenzucht.
Für die Absperrung dürfen nur Rundstabgitter aus Metall verwendet werden, bei denen keine Verletzungsgefahr für die Bienen besteht. Es ist in allen Fällen darauf zu achten, dass die notwendigen Abstände zwischen Absperrgitter, Waben, Rähmchen und Beutenteilen groß genug sind, damit die Arbeiterinnenbienen ungehindert passieren können. Dieser wissenschaftlich definierte und oft auch als „Bee-Space“ bezeichnete Abstand beträgt 6 – 10 mm.
Die gesamte Richtlinienvorgabe ist unter www.bio-austria.at/produktionsrichtlinien - Seite 91 - 95 zu finden.
Die EU-Vorgaben für den Bio-Landbau sind schwarz gedruckt, grün, die Zusatzvorgaben von Bio-Austria.